Amtsgericht MünchenGriff an den Po: Wiesnbesucher muss 3000 Euro zahlen

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Feiernde Menschen im Schützen-Festzelt auf dem Oktoberfest (Symbolfoto).
Feiernde Menschen im Schützen-Festzelt auf dem Oktoberfest (Symbolfoto). Brigitte Saar

Ein 54-Jähriger steht vor Gericht, weil er einer jungen Frau im Schützen-Festzelt ans Gesäß gefasst haben soll. Der Mann beteuert seine Unschuld, doch die Richterin glaubt ihm nicht.

Von Susi Wimmer

Während auf der Theresienwiese gerade die Zelte für den nächsten großen Rausch aufgebaut werden, ist die Justiz noch damit beschäftigt, die Wiesn-Delikte aus dem Jahr 2024 abzuarbeiten: Vor Gericht sitzt Gerald H., beteuert seine Unschuld – am Ende verurteilt ihn das Gericht zu 3000 Euro Geldstrafe wegen sexueller Belästigung.

Wobei Gerald H. im Vergleich zum Strafbefehl mit den 3000 Euro noch günstig davonkommt: Die Staatsanwaltschaft hatte dem 54-Jährigen zur Last gelegt, dass er am Abend des 1. Oktober 2024 einer ihm unbekannten jungen Frau in den Po gekniffen haben soll. 60 Tagessätze zu 150 Euro, also 9000 Euro, sollte der Mann dafür zahlen. Doch Gerald H. legte Einspruch ein, und fand sich nun im Amtsgericht wieder. Er selbst, so versichert er, habe an dem Abend darauf bestanden, die Polizei zu rufen. „Jetzt sitz‘ i do.“

Es war ein lustiger Abend auf der Wiesn, darin sind sich alle Beteiligten einig. Gerald H. war bei der dritten Mass, sein Begleiter bei der vierten, „fürs Oktoberfest nichts Unnormales“, versichert der Spezl. Weil das Zelt schon so voll gewesen sei, hätten sie sich im Service-Gang aufgehalten, „da waren die Bedienungen schon knatschig“. Plötzlich seien sie von der Security des Zeltes verwiesen worden. „Ich dachte, dass sich die Bedienungen beschwert hätten“, sagt der Angeklagte. Doch der Grund war ein anderer.

„Er stand hinter mir und hat meinen Po betatscht“, berichtet die 33-jährige Luisa T. (Name geändert). Als sie sich umgedreht habe, um ihn zur Rede zu stellen, habe er nur gemeint, sie solle sich mal entspannen. „Ich konnte das gar nicht fassen“, sagt sie. Die blonde junge Frau wirkt gefasst und sachlich, „ohne jeden Belastungseifer“, wird Richterin Astrid Matern später sagen. Luisa T. wandte sich sofort an ihre Arbeitskollegen, die rieten, die Security zu verständigen.

„Ich höre oft von Frauen, dass sie nur mit Radlerhosen unter dem Dirndl auf die Wiesen gehen“, erzählt ein Begleiter von Luisa T. Er selbst habe auf dem Oktoberfest schon oft erlebt, dass betrunkene Männern übergriffig wurden. Deshalb achte er bei solchen Gelegenheiten besonders auf das Umfeld und die beiden Herren seien ihm aufgefallen. „Die standen so komisch um uns rum.“

Gerald H. selbst wollte an besagtem Abend „aufgrund der schweren Vorwürfe“ die Polizei einschalten. Die kamen dann auch zu sechst, „ab da war ich Passagier“. H. musste sich splitternackt ausziehen und saß eine halbe Stunde in der Zelle. Monate später flatterte der Strafbefehl ins Haus des Familienvaters.

Es steht Aussage gegen Aussage, und Richterin Astrid Matern stellt klar, dass sie keinerlei Anlass sehe, die Worte der Frau anzuzweifeln. Rechtsanwalt Markus Streng spricht von Widersprüchen, doch am Ende will er den Einspruch gegen den Strafbefehl nur auf die Höhe der Geldstrafe beschränken. Während Gerald H. weiterhin seine Unschuld beteuert, verurteilt ihn das Gericht zu 60 Tagessätzen á 50 Euro, zumal H. nach eigenen Worten nicht mehr berufstätig, sondern „Hausmann“ sei.

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