Der Raub in der Genossenschaftsbank am Obermenzinger Rüttenauerplatz vom 25. Oktober scheint aufgeklärt: Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I wurden am 6. November die angeblich überfallene, 22-jährige Bankangestellte und ihr Freund festgenommen und sitzen in Untersuchungshaft.
Die Bankangestellte hatte angegeben, am Morgen des 25. Oktober noch vor Öffnung der Bank gegen 8.20 Uhr von einem Unbekannten in den Geschäftsräumen mit einem Gegenstand bedroht worden zu sein. Daraufhin habe sie ihm einen größeren Bargeldbetrag übergeben – angeblich etwa 50 000 Euro, diese Information ist aber unbestätigt. Danach sei der Unbekannte geflohen und habe sie im Keller des Bankgebäudes zurückgelassen. Sie sei bei der Tat leicht an der Hand verletzt worden. Ein anderer Angestellter der Bank fand sie wenig später und verständigte die Polizei.
Schon zwei Tage nach dem Vorfall hatte die Polizei allerdings von Zweifeln an der Schilderung der Frau berichtet: In ihrer Aussage habe es „Auffälligkeiten und Widersprüche“ gegeben, außerdem passe das Spurenbild – etwa die Verletzung an der Hand nicht – mit ihrer Darstellung zusammen.

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Unklar war von vornherein, wie der angebliche Täter frühmorgens in die noch geschlossenen Bankräume eindringen konnte. Dazu kam, dass weder der zweite Bankangestellte noch sonst jemand den Mann bei der Flucht gesehen hatte – obwohl nur wenige Meter von der Bank entfernt ein Wochenmarkt seinen Platz hat, der zum Zeitpunkt des angeblichen Überfalls schon bevölkert war.
Zudem schien es der Polizei verdächtig, dass auf keiner einzigen Überwachungskamera in und um die Bank der angebliche Täter zu sehen war – die Kameras sind im Normalfall so ausgelegt, dass sich niemand in der Bank unbemerkt bewegen kann.
Was genau zu der Festnahme der Frau und ihres Freundes zwei Wochen nach der Tat geführt hat, darüber hüllen sich Staatsanwaltschaft und Polizei in Schweigen. Mitgeteilt wird nur, dass sie mittlerweile davon ausgehen, „dass die beschuldigte Bankangestellte den Raub nur vorgetäuscht und das Geld selbst entwendet hat“. Der Vorwurf gegen sie lautet auf Diebstahl in einem besonders schweren Fall und Vortäuschen einer Straftat.
In welcher Weise der Freund der Angestellten an der Tat beteiligt war, ist ebenfalls unklar. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen Heranwachsenden, das heißt, er ist zwischen 18 und 21 Jahre alt. Er ist polizeibekannt und mehrfach vorbestraft. Gegen ihn wird wegen Begünstigung ermittelt. Das könnte darauf hindeuten, dass er nicht direkt an der Inszenierung in der Bank beteiligt war – denn dann würde er wohl als Mittäter gelten.
Laut Strafgesetzbuch macht sich jemand der Begünstigung schuldig, wenn er „einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern“. In welcher Form das geschehen sein könnte, dazu will Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, nichts sagen: „Das müssen die weiteren Ermittlungen ergeben und wird später in der Anklage stehen.“ Weiterhin teilt sie nur mit, dass „größere Geldbeträge“ bei den Beteiligten gefunden worden seien, ohne allerdings genaue Summen zu nennen.