Oberlandesgericht:Sieber-Pleite nach Listerien-Skandal: Großmetzgerei verlangt Schadensersatz

Oberlandesgericht: Nach dem Lebensmittelskandal pleite gegangen: der Fleisch- und Wurstfabrikant Sieber im oberbayerischen Geretsried.

Nach dem Lebensmittelskandal pleite gegangen: der Fleisch- und Wurstfabrikant Sieber im oberbayerischen Geretsried.

(Foto: Claus Schunk)

Nach erhöhten Listerien-Werten in Produkten sprach das Ministerium für Verbraucherschutz 2016 eine amtliche Warnung aus. Der Insolvenzverwalter des Unternehmens beanstandet eine Überreaktion. Nun wird vor dem Oberlandesgericht gestritten.

Von Andreas Salch

Das Aus für die Großmetzgerei Sieber kam mit dem Wacholder-Wammerl. Im März 2016 hatten Lebensmittelkontrolleure in Franken bei einer Probe erhöhte Werte von Listerien bei einem Wacholder-Wammerl der Geretsrieder Fleischereibetriebs festgestellt. Die Bakterien können bei Kindern, Senioren, Kranken und Schwangeren zu schweren Erkrankungen führen. Nach verunreinigten Lebensmittelfunden bei Müller-Brot und Bayern-Ei war dies der nächste große Lebensmittelskandal binnen kurzer Zeit, der bundesweit Wellen schlug.

Sieber musste den Betrieb einstellen und Insolvenz anmelden. Seither beschäftigt der Niedergang des Traditionsunternehmens die Gerichte. An diesem Donnerstag befassten sich die Richter des 1. Senats am Oberlandesgericht (OLG) München mit dem Fall. Rechtsanwalt Josef Hingerl, Insolvenzverwalter von Sieber, klagt gegen den Freistaat Bayern. Konkret wirft er dem Verbraucherschutzministerium vor, es habe im Mai 2016 mit einer amtlichen Warnung vor den Produkten von Sieber schlichtweg überreagiert und sei deshalb mitverantwortlich für die Pleite des Unternehmens, in dem 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Job hatten und das zuletzt einen Umsatz von 25 Millionen Euro im Jahr gemacht hatte.

Mit seiner Klage auf Amtshaftung gegen den Freistaat Bayern macht Hingerl Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche in Höhe von rund elf Millionen Euro geltend. In erster Instanz hatte das Landgericht München I die Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen. Das Vorgehen des Verbraucherschutzministerium sei rechtens gewesen, so die Richter. Die erlaubten Grenzwerte für Listerien in Produkten habe Sieber überschritten. Überdies habe es das Unternehmen seinerzeit versäumt, in ausreichender Form Einspruch gegen die Maßnahmen des Verbraucherschutzministeriums einzulegen. Ansprüche gegen den Freistaat seien somit ausgeschlossen.

Das Unternehmen pocht darauf, Lebensmittel nachpasteurisiert zu haben

Insolvenzverwalter Hingerl indes verweist darauf, dass nach dem Fund verunreinigter Ware auch nachpasteurisierte und somit für den Verbraucher unbedenkliche Produkte von Sieber im Verkauf gewesen seien. Rechtsanwalt Paul Fronhöfer als Vertreter des beklagten Freistaats bestreitet dies. Zur Frage, ob bei Sieber Produkte nachpasteurisiert worden seien, sagte eine als Zeugin geladene Amtstierärztin des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), dass dies damals Verantwortliche bei Sieber sehr deutlich abgelehnt hätten.

Die Nachpasteurisierung von Produkten entspreche nicht den Qualitätsstandards der Firma, habe man ihr gesagt, so die Zeugin. Bei einem Rundgang durch die Großmetzgerei habe sie zudem den Eindruck gewonnen, dass diese Maßnahme aufgrund der vorhandenen technischen Ausstattung auch gar nicht hätte vorgenommen werden können. Rechtsanwalt Andreas Meisterernst, der zusammen mit Josef Hingerl die Klage gegen den Freistaat vertritt, beharren aber darauf, dass nach dem Fund von mit Listerien verunreinigten Produkten Waren bei Sieber nachpasteurisiert worden seien. Laut dem Gutachten eines vom Gericht bestellten Sachverständigen finden sich hierzu jedoch keinerlei Dokumente in den Unterlagen der Großmetzgerei.

Eine Entscheidung des OLG in dem Fall steht noch aus.

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