Obergiesing:Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Eigentümer des Uhrmacherhäusls
Die Anwälte des Mannes haben ein Schreiben erhalten, demzufolge das Verfahren eingestellt worden sei. Die Mitteilung wurde offenbar aus Versehen verschickt.
Von Stephan Handel
Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt doch weiter gegen den Eigentümer des "Uhrmacherhäusls" in Obergiesing wegen dessen Abbruchs im Jahr 2017: Zwar erhielten die Anwälte des Mannes ein Schreiben, in dem die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt wurde - dieses Schreiben, das im Computersystem der Behörde vorsorglich hinterlegt war, wurde aber offenbar versehentlich verschickt. "Es ist derzeit jedoch davon auszugehen", teilt die Staatsanwaltschaft mit, "dass es, aufgrund eines internen Büroversehens, zu einem Versand zumindest einer Mitteilung über die (vermeintliche) Einstellung des Verfahrens gekommen ist."
Die genaueren Umstände, heißt es weiter, "bedürfen noch der weiteren Abklärung". Auf den Fortgang des Verfahrens habe die falsche Mitteilung keine Auswirkungen, "da in der Sache de facto keine Abschlussverfügung erfolgt ist" - es handelt sich um ein reines Informationsschreiben, das zudem von der bearbeitenden Staatsanwältin auch nicht unterschrieben ist. Auch ein eingestelltes Verfahren hätte aber sowieso jederzeit wieder aufgenommen werden können. "Tatsächlich wurden ganz aktuell noch weitere Ermittlungen veranlasst", schreibt die Staatsanwaltschaft. Dem Eigentümer des Häuschens wird vorgeworfen, 2017 einen Bauunternehmer beauftragt zu haben, den denkmalgeschützten Bau illegal abzureißen. Er bestreitet Wissen um und Beteiligung an dem Abriss, der in ganz München für große Empörung gesorgt hat.