KommunalwahlWie die Stichwahl ums Münchner Oberbürgermeister-Amt funktioniert

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Krause oder Reiter? Die Münchnerinnen und Münchner entscheiden am 22. März, wer von den beiden künftig die Stadt regieren soll.
Krause oder Reiter? Die Münchnerinnen und Münchner entscheiden am 22. März, wer von den beiden künftig die Stadt regieren soll. Peter Kneffel/dpa

Ist es schlimm, wenn man die Wahlbenachrichtigung weggeworfen hat? Und welche Fristen sind für die Briefwahl zu beachten? Ein Überblick.

Von Joachim Mölter

Dass es eine Stichwahl geben wird um das Amt des Münchner Oberbürgermeisters, steht seit dem Abend des 8. März fest. Nachdem keiner der insgesamt 13 Bewerber (zwölf Männer und eine Frau) im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen bekommen hat, müssen die Münchnerinnen und Münchner nun am 22. März entscheiden, wer in den kommenden sechs Jahren ihr Stadtoberhaupt sein soll.

In der Stichwahl haben sie aber nur noch die Wahl zwischen zwei Kandidaten: Dieter Reiter (SPD) und Dominik Krause (Grüne). Mit 35,6 und 29,5 Prozent hatten Reiter, 67, und Krause, 35, die beiden besten Resultate des ersten Wahlgangs erzielt. Eine separate Wahlbenachrichtigung der knapp 1,1 Millionen Wahlberechtigten für die Stichwahl erfolgt allerdings nicht mehr.

Wer am 22. März seine Stimme in einem Wahllokal abgeben möchte, kann das mit der ursprünglichen Wahlbenachrichtigung tun, die in der ersten Februar-Hälfte zugegangen sein sollte. Wer diese Benachrichtigung weggeworfen hat oder sie nicht mehr findet, kann trotzdem abstimmen, braucht im Wahllokal dann aber seinen Personalausweis, um sich auszuweisen. Geöffnet sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr.

Eiliger wird es nun mit den Briefwahlunterlagen für die Stichwahl. Die hatte man bereits mitsamt jenen für die OB-, Stadtrats- und Bezirksausschusswahlen beantragen können, was etwa 350 000 Wahlberechtigte getan haben. Bei den meisten sollten die Unterlagen bereits eingegangen sein; wer bis Montag, 16. März, keine erhalten hat, sollte umgehend per E-Mail unter briefwahl.kvr@muenchen.de Ersatzunterlagen beantragen.

Das Wahlamt im Kreisverwaltungsreferat (KVR) weist zudem auf weitere Fristen für Kurzentschlossene hin: Sie können die Briefwahlunterlagen zwar noch bis Dienstag, 17. März, 11 Uhr online unter www.briefwahl-muenchen.de beantragen. Wegen der Kürze der Zeit empfiehlt es sich jedoch, die Unterlagen lieber persönlich abzuholen – das ist möglich bis Freitag, 20. März, 15 Uhr zu den ansonsten üblichen Öffnungszeiten im KVR in der Ruppertstraße 11 oder einer der fünf Bezirksinspektionen. Diese befinden sich in der Hanauer Straße 56 (Nord), Friedenstraße 40 (Ost), Landsberger Straße 486 (West) und Implerstraße 11 (Süd) sowie im Tal 31 (Mitte).

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Dort kann man auch die Unterlagen für Familienangehörige oder Nachbarn mitnehmen, sofern man eine entsprechende Vollmacht vorlegt. Diese muss Namen, Adresse und Geburtsdatum des Abholenden sowie Namen, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift des Vollmachtgebenden enthalten.

Da die Wahlbriefe spätestens am Mittwoch, 18. März, in einem Briefkasten der Deutschen Post landen müssten, um rechtzeitig für die Auszählung anzukommen, empfiehlt es sich, den Umschlag mit Stimmzettel und Wahlschein vorsichtshalber in einen der Behördenbriefkästen am KVR oder am Rathaus einzuwerfen. Am Wahltag selbst stehen zudem weitere Sonderabgabestellen zur Verfügung. Der Einsendeschluss auf diesen Wegen ist Sonntag, 22. März, 18 Uhr.

Für weitere Fragen kann das Wahlamt unter der Mail-Anschrift wahlamt.kvr@muenchen.de kontaktiert werden. Außerdem ist eine Wahl-Hotline eingerichtet: Die Telefonnummer 089/233-96233 ist von Montag bis Donnerstag am Vormittag von 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 13 bis 16 Uhr zu erreichen; am Freitag durchgehend von 8 bis 15 Uhr.

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