Noch ist das Eis auf dem Nymphenburger Kanal nicht dick genug, dass sich Eisstockschützen und Schlittschuhläufer gefahrlos darauf bewegen könnten. „Wir haben momentan 6,5 Zentimeter Eis, brauchen aber mindestens zehn“, sagt Herbert Fesl, einer der Betreiber des Eisvergnügens. Die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung weist zudem darauf hin, dass die Erlaubnis zum Betreten auch dann nur für jene Bereiche am Kanal gilt, die zur Freizeitnutzung an private Betreiber verpachtet werden – diese entscheiden in eigener Verantwortung, wann sie ihre Areale öffnen.
Für weitere Teile des Kanals, aber auch für Gewässer im Englischen Garten, für die die Schlösser- und Seenverwaltung ebenfalls zuständig ist, gilt das nicht: „Das Betreten von Eisflächen kann teils nicht sichtbare Gefahren bis hin zur Lebensgefahr bergen. Grundsätzlich ist daher das Betreten des Nymphenburger Kanals wie auch der anderen Gewässer im Schlosspark Nymphenburg verboten“, teilt die Behörde mit, ebenso am Kleinhesseloher See und den Bächen im Englischen Garten. Diese bergen noch eine weitere Gefahr: „Bei Fließgewässern bilden sich naturgemäß unterschiedliche Eisstärken. Auch vermeintlich sicher erscheinende Eisflächen können deshalb tückische, lebensgefährliche Situationen bereithalten.“
An allen städtischen Gewässern – zum Beispiel dem Riemer oder dem Lerchenauer See – gilt derzeit „Betreten verboten“. „Grundsätzlich werden nur für winterliche Freizeitnutzungen geeignete stehende Gewässer bei einer Dicke des Kerneises von mindestens 15 Zentimeter freigegeben“, teilt das zuständige Baureferat mit.
Hinweis der Redaktion: Ursprünglich haben wir berichtet, dass das Eislaufen auf dem Schlosskanal bereits freigegeben sei. Das ist nicht der Fall. Wir haben die Passage entsprechend korrigiert.

