Über dem Kopf des Vorsitzenden Richters hüpft ein Eichhörnchen von Ast zu Ast. Kurz hält das Tier inne, blickt interessiert auf die fast zwei Dutzend Menschen hinab, die hier im Garten eines Wohnhauses nahe dem Westpark beisammenstehen. Im nächsten Augenblick springt das Eichhörnchen über den Zaun aufs angrenzende Grundstück – dorthin, wo die Münchner Wohnen ein Neubauprojekt mit 150 Wohnungen plant. Und da dieses aus Sicht der hier lebenden Nachbarn überdimensioniert ist, haben sie vor dem Verwaltungsgericht München geklagt.
Infolgedessen macht sich die 8. Kammer an diesem Vormittag ein Bild von der Situation an der Garmischer Straße. Und im Anschluss verkündet Richter Josef Beil eine „vorläufige Rechtsauffassung“, die für die Nachbarn enttäuschend ist. Denn anders als von ihnen moniert, könne das Gericht eine „erdrückende Wirkung“ der geplanten Neubauten nicht erkennen, sagt Beil. Deswegen rät er zu einer Rücknahme der Klage, da sie in ihren wesentlichen Punkten kaum Erfolgsaussichten habe. Die Nachbarn lehnen dies jedoch ab, weshalb die Kammer ein Urteil sprechen wird. Dieses dürfte nicht im Sinne der Kläger sein; vielmehr wird das Gericht der Münchner Wohnen bei ihrem Bauvorhaben am Mittleren Ring wohl keine Steine in den Weg legen.
Sollte es dazu kommen, dann könnte die städtische Wohnungsbaugesellschaft wie geplant Anfang 2028 damit beginnen, die fünf bestehenden Quergebäude an der Garmischer Straße 206 bis 228 abzureißen. Sie wurden Mitte der 1950er-Jahre gebaut, sind inzwischen arg heruntergekommen und teilweise schon unbewohnt, wovon etliche verrammelte Fenster zeugen. Nach den Plänen der Münchner Wohnen sollen an ihrer Stelle auf dem weitläufigen Grundstück zwei U-förmige Gebäude mit etwa 150 Wohnungen entstehen. An der Garmischer Straße wären diese sechs- und fünfgeschossig, während ihre Seitenflügel auf drei Etagen kämen.
Letztere lägen bei einer Höhe von zehn Metern circa 16 Meter vom Haus der Klagepartei entfernt; bei der 20 Meter hohen Bebauung an der Garmischer Straße betrüge der Abstand 35 Meter. Beides sei von den gesetzlich zulässigen Grenzwerten „meilenweit weg“, betont Richter Beil. Entsprechend habe die Klage der Anwohnenden, die sich gegen einen Vorbescheid der Stadt München für das Bauprojekt richtet, hinsichtlich einer möglichen Verletzung der Nachbarrechte keine Erfolgsaussichten.
Anders sehe es dagegen mit den Plänen der Münchner Wohnen aus, im Erdgeschoss der Neubauten eine Eisdiele, eine Bäckerei und die Büros der Hausverwaltung unterzubringen, erläutert der Richter. Dies hatte das Rathaus in seinem Vorbescheid ebenfalls bewilligt, was laut dem Richter jedoch rechtswidrig war. Schließlich füge sich eine solche Nutzung nicht in das umliegende Geviert ein, das ein reines Wohngebiet ohne Gewerbe sei. Doch auch wenn der Klage in diesem Punkt stattgegeben werde, könne sich dies als „Pyrrhussieg“ entpuppen, warnt der Richter. „Ganz einfach, weil es der Stadt leicht möglich ist, Befreiungen für diese Nutzungsarten zu erteilen.“
Ihr eigentliches Ziel, die geplante Bebauung zu verhindern oder in ihrer Dimension zu verringern, könnten die Nachbarn auf diesem Wege nicht erreichen, sagt Josef Beil. Daher empfiehlt er ihnen aus Kostengründen, die Klage zurückzuziehen. Diesem Rat folgen die Nachbarn jedoch nicht, sodass die Kammer nun in den nächsten Tagen ein Urteil fällen wird.

