Neues NamensrechtIm (Doppel-)Namen der Bürokratie

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Doppelnamen erhalten nach dem neuen Recht automatisch einen Bindestrich - es sei denn, man möchte sie gerne ohne.
Doppelnamen erhalten nach dem neuen Recht automatisch einen Bindestrich - es sei denn, man möchte sie gerne ohne. (Foto: Lina Moreno/SZ)

Seit Anfang Mai gelten neue Regelungen beim Namensrecht. Bürgerinnen und Bürger haben nun mehr Möglichkeiten, Paare können beim Standesamt einen Doppelnamen wählen – doch in der Praxis ist auch vieles komplizierter geworden.

Interview von Anna Hoben

Das Standesamt München ist das größte in Deutschland. Wenn man im vierten Stock des Kreisverwaltungsreferats (KVR) an der Ruppertstraße das Geburtenbüro und das Sterbebüro hinter sich lässt, kommt man zum Büro von Sabine Hübl. Die 58-Jährige ist die stellvertretende Leiterin des Standesamts, sie arbeitet dort seit 1989. Auf ihrem Schreibtisch liegt ein roter Wälzer: Personenstandsgesetz, aktuelle Auflage 2025.

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