Öffentlicher Nahverkehr:Was MVV-Kunden für das kommende Jahr beachten sollten

Baustellenarbeiten in München, 2019

Umbauarbeiten: Der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) führt zum Fahrplanwechsel im Dezember eine Tarifreform durch.

(Foto: Alessandra Schellnegger)
  • Mit der Tarifreform des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV) treten am 15. Dezember einige Änderungen in Kraft.
  • Durch die Aufhebung der Ringregelung und die Einführung einer M-Zone ändern sich die Preise der Zeitkarten. Abonnenten werden demnächst über die Kostenänderungen informiert.
  • Zudem sollen Abonnenten in Zukunft Chipkarten anstatt der bisherigen Papiertickets erhalten.

Von Andreas Schubert

Die Tarifreform im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) rückt näher. Zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember ändert sich die Tarifstruktur komplett. Die Münchner profitieren davon, weil es für ihre Zeitkarten künftig keine "Ringe" mehr gibt, sondern eine einheitliche M-Zone. Wer nun ein laufendes Abo hat, muss sich keine Sorgen machen, dass seine Tickets auf einmal ungültig werden oder eine Nachzahlung ansteht.

Den Abonnenten werden vom 1. Januar 2020 an die neuen Preise abgebucht. Bei einer Reduzierung des Preises wird die Ersparnis erstattet, bei einer Erhöhung erfolgt bis zum Ende der Laufzeit des Abonnements keine Nachberechnung. Die Abonnenten werden von der Bahn und der Münchner Verkehrsgesellschaft, die die Abos vertreiben, angeschrieben und über die Neuerungen informiert. Die Kunden erhalten künftig dann Chipkarten anstelle der Papier-Tickets. Der Vorteil: Wer einen anderen Tarif benötigt, kann diesen auf der Karte umstellen.

Ferner gilt: Das neue Seniorenticket - die Isarcard 65 - gilt künftig ganztägig und ohne Sperrzeit. Für Kunden unter 65 Jahre, die bereits die bisherige Isarcard 60 im Abo nutzen, gibt es eine Übergangsregelung bis zum Erreichen der neuen Altersgrenze. Vom 1. Januar 2020 an werden diese Abos zu den neuen Geltungsbereichen und Preisen als Isarcard 65 weitergeführt. Allerdings gilt dann auch weiterhin die alte Sperrzeitregelung.

Fahrrad-Tageskarten, Wochen- und Monatskarten, die vor dem Start der Tarifreform am 15. Dezember 2019 gekauft wurden, sind - bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer - im alten Geltungsbereich weiterhin gültig. Die Einzelfahrkarten Kind und die Kurzstrecke sowie Streifenkarten können bis zum 31. März 2020 aufgebraucht oder bei den Kundencentern im MVV umgetauscht werden. Für Jugendliche von 15 bis 20 Jahren gibt es die neue Streifenkarte U 21 - bisherige Streifenkarten zur Nutzung des U-21-Angebotes sind daher nach dem 15. Dezember 2019 nicht mehr gültig.

Nach der Einführung der neuen Tarifstruktur nicht mehr gültig sind zudem Einzelfahrkarten, Single-Tageskarten, Gruppen-Tageskarten und Kinder-Tageskarten. Diese Fahrscheine können in Fahrkarten des neuen Tarifs umgetauscht oder bis 31. März 2020 erstattet werden. Hierzu informiert der MVV noch mal im kommenden Februar.

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