Fall Mauser:Der Prozess ist beendet, die Strafe steht aus

Fall Mauser: Mit knapp einer Woche Verspätung hat der frühere Musikhochschulchef Siegfried Mauser seine Haft in Österreich angetreten.

Mit knapp einer Woche Verspätung hat der frühere Musikhochschulchef Siegfried Mauser seine Haft in Österreich angetreten.

(Foto: Sina Schuldt/dpa)

Der ehemalige Präsident der Münchner Musikhochschule ist wegen sexueller Nötigung seit 2019 rechtskräftig verurteilt. Wieso befindet sich Siegfried Mauser dann noch immer in Freiheit? Ende Januar will das Landesgericht Salzburg über die Haftfähigkeit entscheiden.

Von Susi Wimmer

Über Siegfried Mauser hängt ein Damoklesschwert, genau genommen seit mehr als sechs Jahren. Damals begann einer von zwei Prozessen gegen den ehemaligen Präsidenten der Musikhochschule München wegen sexueller Nötigung, später sogar wegen Vergewaltigung. Seit Oktober 2019 gilt Mauser als rechtskräftig verurteilter Sexualstraftäter wegen sexueller Nötigung in insgesamt vier Fällen, laut Gericht muss er für mindestens zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter.

Doch bisher ist Mauser noch immer auf freiem Fuß. Er verließ München, wechselte an seinen Salzburger Wohnort und machte dort über seine Anwälte eine Haftunfähigkeit geltend. Nun soll mit - auch coronabedingter - Verspätung im Januar 2022 das letzte Sachverständigen-Gutachten zum Gesundheitszustand des Verurteilten fertig werden. Das heißt, das Landesgericht Salzburg könnte Ende Januar über Mausers Zukunft entscheiden.

"Es gibt eine medizinische Problematik, die muss man sich anschauen", sagt Andreas Wiesauer, Pressesprecher am Landesgericht Salzburg. Aufgrund der Wahrung der Persönlichkeitsrechte könne er keine genauen Auskünfte geben, nur so viel: Es handle sich um Gutachten aus unterschiedlichen medizinischen Fachgebieten.

Im Juni 2020 hatte Mauser die Aufforderung zum Haftantritt in der österreichischen Haftanstalt Puch-Urstein erhalten, bis Ende Juli hätte er vorstellig werden müssen. Stattdessen hatte einer seiner vielen Anwälte Stellungnahmen von Mausers Ärzten vorgelegt, die eine Haftunfähigkeit bescheinigen sollten. "Gerichtliche Gutachter müssen diese Stellungnahmen verifizieren", erklärt Wiesauer. Das beinhalte Untersuchungen von Mauser und auch Stellungnahmen seinerseits. "Das wird nun alles der Reihe nach abgearbeitet."

2019 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil

Bereits im Jahr 2015 stand Mauser vor dem Amtsgericht München. Zwei Musikerinnen hatten ihm sexuelle Nötigung vorgeworfen. Der Richter betitelte Mauser in erster Instanz als "Grapscher", und in letzter Instanz blieb eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung in einem Fall, was mit neun Monaten auf Bewährung geahndet wurde. 2017 dann die nächste Verhandlung. Eine Sängerin warf ihm vor, Mauser habe sie bei Vorstellungsgesprächen mehrfach massiv angegriffen und begrapscht.

An einer anderen Frau, die sich ebenfalls an der Hochschule bewarb, vollzog er den Geschlechtsverkehr auf der Couch in seinem Büro. Das Gericht glaubte der Frau, dass Mauser sie überrumpelt habe und dies gegen ihren Willen geschah. Jedoch habe sich die Frau nach altem Sexualstrafrecht nicht hinreichend zur Wehr gesetzt. Die Kammer verurteilte Mauser wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft.

Siegfried Mauser und seine Anwälte klagten vergeblich durch alle Instanzen, im Oktober 2019 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil. Im Januar 2020 hätte er seine Strafe in der JVA Landsberg antreten sollen, stattdessen zog Mauser, der auch die österreichische Staatsbürgerschaft hat, nach Salzburg. Hätte er seine Haftstrafe in Deutschland angetreten, wäre er längst wieder in Freiheit. "Wir haben auch gesundheitsbezogene Einrichtungen zur Verbüßung der Haftstrafe", sagt der Salzburger Richter Wiesauer. Oder es könne sein, wenn Mauser aus "nicht zumutbaren schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen" die Haft jetzt nicht antreten könne, dass man so lange warte, bis er gesund sei. Dann würde das Damoklesschwert wohl noch länger über Mauser schweben.

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