Urteil des Bundesgerichtshofs:Siegfried Mauser muss ins Gefängnis

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Muss ins Gefängnis: Siegfried Mauser, der frühere Präsident der Münchner Musikhochschule. (Foto: dpa)
  • Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt am Mittwoch das Urteil des Landgerichts München I gegen den früheren Präsident der Musikhochschule München.
  • Damit hat die Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen sexueller Nötigung Bestand.
  • "Einen Rechtsfehler können wir nicht erkennen", sagte Rolf Raum, Vorsitzender des ersten BGH-Strafsenats.

Von Wolfgang Janisch und Susi Wimmer, München

Der wegen sexueller Nötigung verurteilte frühere Präsident der Musikhochschule München muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch in vollem Umfang das Urteil des Landgerichts München I gegen Siegfried Mauser. Es ist damit rechtskräftig.

Mauser erhält nun in Kürze eine Ladung zum Strafantritt und muss dieser unverzüglich folgen. In der Verhandlung vor drei Wochen hatte der Musikwissenschaftler und Pianist den BGH geradezu angefleht, ihm doch die Freiheit zu lassen - doch daraus ist nun nichts geworden. Der einstige Präsident kommt wegen sexueller Nötigung für mindestens zwei Jahre und neun Monate in Haft, so wie das Landgericht München I im vergangenen Jahr geurteilt hatte. "Einen Rechtsfehler können wir nicht erkennen", sagte Rolf Raum, Vorsitzender des ersten BGH-Strafsenats. Allerdings wird sich die Haftstrafe noch verlängern. Denn Mauser wurde bereits in einem anderen Fall wegen sexueller Nötigung zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil wird mit dem aktuellen zu einer Gesamtstrafe verknüpft, "wahrscheinlich wird die Freiheitsstrafe dann über drei Jahren liegen", sagte Oberstaatsanwältin Anne Leiding.

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Damit steht fest, dass der inzwischen 64-jährige Mauser eine Musikerin, die sich immer wieder bei der Musikhochschule beworben hatte, in den Jahren 2007, 2009 und 2013 sexuell genötigt hatte. Diese Übergriffe liefen immer nach demselben Schema ab. Es wurde ein Termin für ein Vorstellungsgespräch vereinbart, den Mauser nutzte, um die Frau auf sein Sofa zu stoßen und sie dort sexuell zu bedrängen. Beim zweiten und dritten Treffen ging die Frau zwar vorsichtiger vor, wurde aber dennoch von Mauser überrumpelt.

Besonders heikel für Mauser war die höchstrichterliche Prüfung eines weiteren Anklagepunkts. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Vergewaltigung vorgeworfen, weil er 2004 - wiederum im "Bewerbungsgespräch" - eine Frau bäuchlings auf seine Couch geschubst habe und von hinten in sie eingedrungen sei, wobei sie vor Schmerz geschrien habe. Das Landgericht zweifelte nicht an der Aussage der Frau, sprach Mauser aber dennoch vom Vorwurf der Vergewaltigung frei, weil nach dem alten Sexualstrafrecht der Täter gewaltsam den Widerstand des Opfers hätte überwinden müssen. Die Bundesanwaltschaft sah dies anders. "Ein Schmerzensschrei ist ein Anhaltspunkt für einen entgegenstehenden Willen", sagte Gabriele Gaertsch, Vertreterin der Behörde, in der BGH-Verhandlung. Damit hätte Mauser wohl mit einer deutlich längeren Strafe rechnen müssen; bei Vergewaltigung liegt bereits die Mindeststrafe bei zwei Jahren.

Der BGH jedoch folgte dem Antrag der Bundesanwaltschaft nicht und erklärte auch den Freispruch für rechtskräftig. Der Senatsvorsitzende Rolf Raum wies darauf hin, dass der BGH das Münchner Landgerichtsurteil lediglich auf juristische Fehler überprüfe, aber selbst keine Beweiswürdigung vornehme. Das Landgericht habe alle Aspekte erschöpfend und rechtsfehlerfrei bewertet.

Alexander Stevens, einer von Mausers Verteidigern, zeigte sich schockiert und will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen. Antje Brandes, die in zwei Prozessen gegen Mauser vier Frauen vertrat, begrüßte die BGH-Entscheidung, auch wenn sie in dem einen Fall den Tatbestand der Vergewaltigung durchaus als erfüllt ansah.

© SZ vom 10.10.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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