Amtsgericht MünchenMusiker wollen Gage nach abgesagten Auftritten einklagen

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Für die Unterhaltung bei Maibaum-Festivitäten sorgen oft Musiker – ob Blaskapelle oder andere (Symbolbild). 
Für die Unterhaltung bei Maibaum-Festivitäten sorgen oft Musiker – ob Blaskapelle oder andere (Symbolbild).  (Foto: Matthias Doerning)

Die Band soll bei Maibaum-Festivitäten eines Sportschützenvereins aufspielen. Doch wenige Wochen zuvor sagen die Sportler ab – und das Trio zieht verstimmt vor Gericht.

Von Susi Wimmer

„Wir kommen gerne“, chattete das Trio noch euphorisch an den Sportschützenverein im Landkreis München. Die Musiker sollten bei den Maibaum-Festivitäten des Sportvereins an mehreren Abenden aufspielen, aber die Tonart änderte sich dann schlagartig: Der Verein sagte wenige Wochen zuvor alle Auftritte ab. Durchaus verstimmt zog daraufhin einer der Musiker im Namen der Band vor das Münchner Amtsgericht, um die ausgefallene Gage für die Gigs einzuklagen.

Um es gleich vorwegzunehmen: Musikalisch betrachtet fehlte die Präzision beim Zusammenspiel der beiden Beteiligten, so sah es das Gericht. Juristisch betrachtet bedeutet das, dass die Absprachen vor den Veranstaltungen bezüglich der monetären Wünsche der Band gar nicht stattgefunden hatten.

1785 Euro wollten die drei Musiker vor dem Amtsgericht einklagen, und zwar für zwei Auftritte. Das Intro für die Causa klang im Januar 2024 an, und zwar in Form einer Whatsapp: Ein Mitglied des Sportschützenvereins fragte bei der Band an, ob sie im April drei Auftrittstermine wahrnehmen könnte, quasi als eine musikalische Umrundung der Maibaum-Feierlichkeiten. Von der Musikgruppe erklang ein frohgemutes „gerne“.

Ein paar Tage später jedoch reduzierte der Vorstand der Sportschützen die Gigs auf lediglich zwei. Auch da waren die Musiker noch dabei. „Schickst Du mir noch Preisliches?“, fragte der Verein bei einem der Musiker im Chat an. Und der Bandtexter antwortete, dass die April-Termine „19 und 29 fix“ seien und man noch „preislich telefonieren“ wolle. Im Hinblick auf die Gagenforderung kam dann allerdings kein Pieps mehr von den Musikanten, und als der Sportschützenverein im März auch noch die beiden verbliebenen Auftrittstage absagte, zog die Band vor Gericht, um die entgangene Gage einzuklagen.

Es sei, so meinte der musikalische Part, bezüglich der beiden avisierten Termine zu einem bindenden Vertrag gekommen. Den Berufsmusikern stünde ein Ausfallhonorar zu, und zwar in Höhe von 1785 Euro, zuzüglich Zinsen und Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.

Ja, stimmte das Gericht ein, es sei durchaus „eine Einigung über die Daten und Besetzung der Musikgruppe zustande“ gekommen. Allerdings habe man sich preislich auf rein gar nichts geeinigt. Zumindest wurde vor Gericht nichts vorgetragen, was darauf hindeuten würde, dass es später noch ein Telefonat in Bezug auf die Gage gegeben hätte. Wie Martin Swoboda, Pressesprecher des Amtsgerichts München, aus dem Urteil zitiert, habe die Musikgruppe „keinerlei Indizien geliefert, auch ohne Preisabsprache an einer vertraglichen Bindung interessiert zu sein“.

Der Schlussakkord in dem Stück ist noch nicht ertönt, das Urteil ist bis dato nicht rechtskräftig.

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