Nach dem Eklat, den eine umstrittene Äußerung eines Richters während eines Mordprozesses in München ausgelöst hatte, geht der Fall nun in die zweite Runde, und das in neuer Besetzung: Weil besagter Richter wegen Befangenheit abgelehnt wurde, muss die 19. Strafkammer am Landgericht München I die Causa um den Tod des 57-jährigen George K. im Alten Botanischen Garten neu aufrollen. „Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten der Verurteilung“, kündigte die Vorsitzende Richterin Nina Prantl am ersten Verhandlungstag an und fügte hinzu: „Wir werden uns das alles in Ruhe ansehen.“
Eigentlich hätte es bereits in der Verhandlung im November 2025 um den mutmaßlichen Mord an George K. gehen sollen. Aber bei der Anhörung eines Zeugen aus Somalia soll der Vorsitzende Richter, verärgert über die Übersetzung und die nicht nachvollziehbaren Äußerungen des Zeugen, erklärt haben, er könne die Aussage von Trump „langsam echt nachvollziehen“. Tags zuvor hatte Donald Trump Menschen aus Somalia als „Müll“ bezeichnet. Die Verteidiger des Angeklagten Rafal P., Ömer Sahinci und Adam Ahmed, stellten erfolgreich einen Befangenheitsantrag. Der Richter relativierte die Aussage, erklärte später, dass sie ihm leidtue und entschuldigte sich.
An diesem Dienstag nun beschäftigte sich das Gericht mit den Geschehnissen am Morgen des 25. September 2024 im Alten Botanischen Garten. Das Tatgeschehen ist gut dokumentiert: Es gibt Videoaufnahmen von den Männern, die an jenem Morgen am Neptunbrunnen saßen und offensichtlich nicht mehr ganz nüchtern waren. Links eine Vierergruppe mit dem Obdachlosen Rafal P., rechts George K., der um Tabak bittet. Es kommt zu einem Streit, zu Handgreiflichkeiten gegen K.
Dann nimmt der 57-Jährige sein Handy und filmt die Gruppe. Rafal P. schlendert an ihm vorbei und versetzt ihm von hinten „einen präzisen Tritt in Form eines aus dem Kampfsport bekannten sogenannten Roundhouse-Kicks in die zentrale und untere Gesichtsregion des Geschädigten“, so steht es in der Anklageschrift. George K. kippt nach hinten, schlägt mit dem Hinterkopf auf dem Steinboden auf und bleibt regungslos liegen.
Ein heimtückischer Mord, so sieht es die Staatsanwaltschaft in der Anklage. Richterin Prantl erklärt, dass auch eine Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht kommen könnte, oder eine ebensolche in Kombination mit versuchtem Totschlag durch Unterlassen. Rafal P. hatte keinen Notarzt gerufen und sich nicht um den Leblosen gekümmert. Aber hätte K. gerettet werden können? Das 57-jährige Opfer litt unter einer Vorerkrankung am Herzen. Es könnte laut Anklage sein, dass ein „cardiales Geschehen“ zum Tod führte, oder K. erstickte, weil in der Rückenlage der Zungengrund zurücksank.
Ein damals zufällig anwesender Zivilpolizist sprach P. an, ob er zugeschlagen habe, woraufhin der 31-Jährige ihn mit polnischen Schimpfwörtern überzog, erzählt der Polizist vor Gericht. Er habe bei George K. keinen Puls gefühlt und versucht, ihn zu reanimieren. Vergeblich. George K. starb eineinhalb Stunden nach dem Geschehen in einer Klinik. Seine beiden Töchter sind im Prozess als Nebenklägerinnen anwesend. Ein Urteil könnte Anfang März gefällt werden.

