Pascal, ich weiß, dass es schwer für dich ist. Aber es wird auch ein Leben nach ihr geben." Mit diesen Worten wollte die Mutter von Janine Z. ( Name geändert) den Ex-Freund nach der Trennung trösten. Zu dem Zeitpunkt ahnte sie nicht, dass der 27-Jährige ihre Tochter wenige Stunden zuvor in seiner Wohnung im Hasenbergl getötet hatte. Und: Dass er im Wohnzimmer unter dem Tisch ein Messer angeklebt hatte, um auch sie zu töten, sollte sie sich nicht abwimmeln lassen. Doch ein mulmiges Gefühl und Angst ließen die Mutter wieder gehen, während die Tochter tot in der Abstellkammer lag.
Am Mittwochnachmittag verurteilte die erste Strafkammer am Landgericht München I Pascal K. wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Sie kam zu dem Schluss, dass der Bürokaufmann die 21 Jahre alte Frau heimtückisch ermordet hatte, weil diese nach der Trennung mit einem anderen Mann glücklich war.
Hasenbergl:Zurückgewiesener Mann tötet junge Frau
Der frühere Freund der 21-Jährigen steht unter Mordverdacht. Er war zunächst geflüchtet, stellte sich dann aber der Polizei und hat die Tat gestanden.
Könnte man Mörder an ihrem Aussehen erkennen, Pascal K. würde wohl nicht zu ihnen zählen. Mit hängendem Kopf sitzt der junge Mann auf der Anklagebank, akkurat frisiert, Typ Schwiegermutter-Liebling. "Sie haben sich bei den Hinterbliebenen entschuldigt und gesagt, sie würden die volle Verantwortung für die Tat übernehmen", sagt ihm die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl. Das habe sein Verhalten aber nicht zu erkennen gegeben. Er habe sich teils widersprüchlich, vage und unvollständig zur Tat geäußert und damit die Familie von Janine Z. im Unklaren gelassen. Außerdem habe er versucht, seine Ex-Freundin schlecht zu machen.
Pascal K. und die junge Frau hatten sich im Januar 2017 über eine Internetplattform kennengelernt und waren zunächst ein Jahr lang nur befreundet, bevor sie ein Paar wurden. "Für die 21-Jährige war es die erste längere Beziehung", führt Richterin Ehrl aus. Janine Z. hatte Fuß gefasst im Beruf, entwickelte Selbstvertrauen und war auf dem Sprung in ein selbstbestimmtes Leben. Sie und der fünf Jahre ältere Pascal K., "scheinbar mit beiden Beinen im Leben", bemühten sich, den Erwartungen des jeweils anderen gerecht zu werden. Doch von Zusammenziehen und einer gemeinsamen Zukunft wollte Pascal K. noch nichts wissen. Das Paar hatte streng getrennte Freundeskreise, sah sich zweimal die Woche, im Oktober 2019 zog Janine Z. einen Schlussstrich.
Pascal K. akzeptierte die Trennung nicht. Er bat immer wieder um Gespräche, tauchte vor ihrem Haus auf und schaffte es, sich mittels eines Internet-Accounts unter falschem Namen ihr Vertrauen zu erschleichen und sie zu manipulieren, sich immer wieder mit "ihrem Ex" zu treffen. Nachdem sie K. aber am 7. Dezember mitteilte, sie habe einen neuen Freund und wolle jeglichen Kontakt abbrechen, hatte Pascal K. laut Gericht nur noch ein Ziel: sie zu töten.
Unter dem Vorwand, er wolle "nur noch diese eine einzige Sache" mit ihr besprechen, lockte er Janine Z. am Nachmittag des 11. Dezember in seine Wohnung. Im Hausflur schlug er sie mit Fäusten nieder, schleppte sie in seine Wohnung, wo er ihren Körper mit 21 Messerstichen traktierte und ihr mehrfach die Kehle durchschnitt. Als er auf dem Handy der Toten sah, dass ihre Mutter anrief und per SMS ihr Kommen in Sorge ankündigte, schleifte er die Leiche in die Abstellkammer, putzte und klebte ein Messer an die Tischunterseite.
"Geh' nicht weiter, das ist gefährlich", habe ihr Unterbewusstsein signalisiert, erzählte die Mutter im Zeugenstand. Deshalb verschwand sie nach einem kurzen Blick in die Wohnung wieder und verständigte die Polizei. K. flüchtete zunächst, schickte Freunden Nachrichten, er habe "Scheiße gebaut", Janina habe ihn mit dem Messer angegriffen, er habe sich wehren müssen. Schließlich fuhr er am Abend zur Polizeiwache in Sendling und teilte den Beamten mit: "Ich habe meine Ex-Freundin erstochen."
Verteidigerin Birgit Schwerdt hatte auf Totschlag und zehn Jahre Haft plädiert, Staatsanwältin Nina Prantl auf Mord und die besondere Schwere der Schuld. Letztlich sah das Gericht zwei Mordmerkmale als erfüllt an.