Ein wegen Mordes an seiner Großmutter verurteilter 24-jähriger Münchner hat am Dienstagnachmittag versucht, aus dem Gerichtssaal über ein Fenster zu fliehen. Es war gegen 15.10 Uhr, als der junge Mann während der Urteilsbegründung plötzlich von seinem Platz auf der Anklagebank im Saal B 175 des Strafjustizzentrums in der Nymphenburger Straße aufsprang. Im selben Moment schrie seine Mutter laut auf. Der 24-Jährige öffnete eines der Fenster des Gerichtssaals, der im Erdgeschoss liegt. Einer Polizeibeamtin, die dem 24-Jährigen sofort hinterhergerannt war, gelang es jedoch, ihn zu packen. Unterstützt wurde sie dabei von mehreren Kriminalbeamten, die die Urteilsverkündung im Zuschauerraum verfolgt hatten und ebenfalls sofort in den vorderen Teil des Gerichtssaals geeilt waren. Gemeinsam brachten sie den Angeklagten zu Boden, ehe schließlich fünf alarmierte Justizwachtmeister ihn mit Handschellen gefesselt abführten.
Nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer am Landgericht München I hat der angeklagte Jonathan B. am Abend des 16. März vergangenen Jahres seine damals 76-jährige Großmutter in deren Wohnung in der Belgradstraße mit bloßen Händen erwürgt. Das Gericht wertete die Tat als einen aus Heimtücke begangenen Mord und verhängte dafür eine lebenslange Haftstrafe. Nach der Tat hatte der Enkel den Leichnam mit einem Bademantel in die Wanne des Badezimmers gelegt und das Gesicht bedeckt. Um den Eindruck zu erwecken, seine Großmutter habe Suizid begangen, schnitt er mit einem Küchenmesser ihre Unterarme auf. Danach, so die Vorsitzende, Richterin Elisabeth Ehrl, habe der Angeklagte noch Selfies von sich in der Wohnung gemacht.
Jonathan B. hatte zum Auftakt der Verhandlung vor der Schwurgerichtskammer Mitte Februar die Tat gestanden, allerdings von einer „Affekttat“ gesprochen. Zwischen ihm und der 76-Jährigen, behauptete er, sei es vor der tödlichen Attacke zu einer lautstarken, zehnminütigen Auseinandersetzung in der Wohnung gekommen. Dabei habe die Seniorin ihn als „Nichtsnutz“ bezeichnet und ihn aufgefordert, sich „endlich zu verpissen“. Als auch er sie angeschrien habe, habe sie ihm eine heftige Ohrfeige versetzt. Dadurch sei etwas in ihm „gekippt“, so Jonathan B. in seiner Erklärung. Doch das Gericht glaubte dieser Darstellung nicht.
Grund dafür waren die Selfies, die der 24-Jährige am Tatort von sich gemacht hatte. Darauf waren die Wangen von Jonathan B. nämlich nicht gerötet. Wäre die Ohrfeige seiner Großmutter tatsächlich so heftig gewesen, wie er zum Auftakt der Verhandlung behauptet hatte, hätte das Gesicht des Angeklagten gerötet sein müssen, erklärte eine Rechtsmedizinerin.
Was an jenem Abend der Auslöser für den Streit zwischen B. und seiner Großmutter war, habe das Gericht auch nach mehr als zehn Verhandlungstagen nicht feststellen können, sagte Richterin Elisabeth Ehrl bei der Urteilsbegründung. Kurz vor der Tat hatte die Getötete ihrem Enkel Vorwürfe gemacht, dass er mit einem Zweitschlüssel, den sie ihm gegeben hatte, am Vormittag des 16. März während ihrer Abwesenheit in ihre Wohnung gegangen sei und von ihrem Obst gegessen habe.
Im weiteren Verlauf des Tages hatte die Seniorin ihrem Enkel dann eine Mail geschickt, in der sie ankündigte, keinen Kontakt mehr zu ihm zu haben. Ihr Enkel dagegen hatte vor Gericht behauptet, seine Großmutter habe ihn wegen des Obsts, von dem er sich ungefragt genommen habe, harsch zurechtgewiesen. „Diese Schilderung halten wir für unglaubhaft“, sagte indes Richterin Ehrl. Vielmehr müsse irgendetwas vor dem Tag der Tat am 16. März 2025 zwischen dem Angeklagten und seiner Großmutter vorgefallen sein, so die Vorsitzende.
Jonathan B. hatte während des gesamten Verfahrens auf Anraten seiner Verteidiger nur wenige Angaben gemacht. Die Kammer, sagte Richterin Ehrl, rechne es dem Angeklagten an, dass er in seinem letzten Wort bereut habe, was er getan habe und er jeden Tag an die Tat denken müsse. „Ich würde sie gerne rückgängig machen, wenn ich könnte“, hatte der 24-Jährige gesagt.

