Die Stadt München muss an der Landshuter Allee wieder Tempo 30 einführen. Das hat das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren entschieden. Die Anordnung gilt vorläufig bis zur weiteren Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren. Geklagt hatten zwei Anwohner, über einen weiteren Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe hat das Gericht noch nicht entschieden. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, denn die Stadt kann binnen zwei Wochen Beschwerde am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) teilte mit, er befürworte eine Beschwerde, die Verwaltung prüfe dies bereits.
Erst vor einem Monat hat die Stadt an dem zweieinhalb Kilometer langen Teilstück des Mittleren Rings wieder ein Tempolimit von 50 Kilometern pro Stunde eingeführt. Das hatte OB Reiter so angeordnet und sich dabei auf eine Prognose berufen, nach der die Grenzwerte für die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO₂) künftig auch mit Tempo 50 eingehalten würden. Tempo 30 sei deshalb unverhältnismäßig, so der OB damals. Das Verwaltungsgericht ist dagegen der Auffassung, dass die Begründung der Stadt für die Aufhebung von Tempo 30 einer „hinreichend nachvollziehbaren und verlässlichen Grundlage“ entbehre. Angesichts jahrelanger Überschreitungen des NO₂-Grenzwerts an der Landshuter Allee müsse die Stadt zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, „die hinreichend sicher eine deutliche und nachhaltige Grenzwertunterschreitung gewährleisten“.
Der Grenzwert für NO₂ liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Vergangenes Jahr wurden an der Landshuter Allee 38 Mikrogramm gemessen, im Jahr davor 39. Diese Werte wurden auch durch Tempo 30 erreicht, in den Jahren zuvor wurde der Grenzwert stets überschritten. Das Tempolimit hatte die Stadt im Juni 2024 eingeführt und in den Luftreinhalteplan aufgenommen, um die NO₂-Belastung zu senken und gleichzeitig ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 zu vermeiden.
Das Verwaltungsgericht erklärte nun, wenn die Stadt auch mit Tempo 50 weiter sinkende Werte vorhersage, berücksichtige dies nicht, dass die Verkehrs- und Schadstoffentwicklung an der Landshuter Allee im Jahr 2026 „extrem ungewiss“ sei. Zu dieser Ungewissheit tragen nach Auffassung des Gerichts verschiedene Faktoren bei: Dazu gehören die mehrere Monate dauernde Sanierung der Brücke über die Dachauer Straße und die Sperrung des Landshuter-Allee-Tunnels für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen, die zu einer erheblichen Zusatzbelastung der Nebenfahrbahnen der Landshuter Allee führen könnten, wobei Kreuzungen und weitere Baustellen den Verkehrsfluss dort behinderten. Dazu kämen noch künftige Baumaßnahmen an der Donnersbergerbrücke. Die Landshuter Allee könne so 2026 zur „massiven Staufalle“ mit steigender Abgasbelastung werden.
OB Reiter ließ wissen, er halte es weder für sinnvoll noch für wirtschaftlich vertretbar, jetzt durch den Austausch der Schilder Kosten für den Steuerzahler zu verursachen, solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig sei. Sollte der Stadtrat die Maßnahme Tempo 30 später „wider Erwarten“ bestätigen oder die Entscheidung des Gerichts auch in höherer Instanz Bestand haben, werde diese „natürlich unverzüglich“ umgesetzt, so der OB.
Kritik an Reiter übte der Zweite Bürgermeister und OB-Kandidat der Grünen Dominik Krause. Es sei „bitter“, dass die Anwohner ihr Recht auf saubere Umwelt vor Gericht erstreiten müssten. Gesundheitsschutz müsse immer gelten, auch in Wahlkampfzeiten. „Der finanzielle Schaden, der uns als Stadt jetzt entstanden ist, ist bedauerlich. Der Reputationsschaden sei weitaus schlimmer: Ein Hü und Hott wie an der Landshuter Allee schwächt das Vertrauen in staatliches Handeln.“ ÖDP-Fraktionschef und OB-Kandidat Tobias Ruff sieht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als „Watschn für den Oberbürgermeister“. Es sei absehbar gewesen, dass die Baustellen, Tunnel-Sperrungen und Verkehrsverlagerungen negative Auswirkungen auf die Immissionsbelastung haben könnten.

