Die Stadt München muss nun doch wieder Tempo-30-Schilder an der Landshuter Allee aufstellen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden. Damit muss die Stadt einen Beschluss des Verwaltungsgerichts München umsetzen. Einen Antrag der Stadt auf Aufschiebung der Maßnahme lehnte der BayVGH ab. An diesem Mittwoch tauscht das Baureferat die Schilder aus – zum zweiten Mal in diesem Jahr.
Die Stadt hatte auf der Landshuter Allee im Juni 2024 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde angeordnet und diese in den derzeit gültigen Luftreinhalteplan München übernommen. Damit sollte der gesetzlich vorgegebene Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten werden – was auch gelungen ist. Zwei Jahre in Folge wurde der Grenzwert, wenn auch knapp, unterschritten.
Im Januar dann hatte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) die Rückkehr zu Tempo 50 angeordnet, ohne dass der Luftreinhalteplan angepasst war. Auf Eilantrag zweier Anwohner der Landshuter Allee verpflichtete das Verwaltungsgericht München die Stadt aber, die entfernten Tempo-30-Verkehrszeichen wieder aufzustellen, mit der Begründung, es liege noch keine hinreichend verlässliche Prognose vor, dass der Grenzwert auch ohne Tempo 30 eingehalten würde. Die Anwohner wurden von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt, die ebenfalls einen Eilantrag mit demselben Ziel eingereicht hatte.
Dagegen hatte die Stadt Beschwerde beim BayVGH eingelegt und wollte die Entscheidung darüber abwarten, bevor sie weitere Schritte unternimmt. Doch der Gerichtshof argumentierte nun, die Voraussetzungen für einen Aufschub seien nicht erfüllt. Der Grund: Die Landeshauptstadt habe bisher nicht dargelegt, warum der Beschluss des Verwaltungsgerichts offensichtlich rechtswidrig sein sollte. Die vom Verwaltungsgericht geäußerten Bedenken, was die Prognose der Stadt zur Schadstoffentwicklung angeht, sind laut BayVGH nicht von der Hand zu weisen. Unter anderem hatte das Verwaltungsgericht auf verschiedene Faktoren hingewiesen, die zu Stau und zu schlechterer Luftqualität führen könnten. Dazu gehören etwa die mehrere Monate dauernde Sanierung der Brücke über die Dachauer Straße und die Sperrung des Landshuter-Allee-Tunnels für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen, derentwegen die Nebenfahrbahnen der Landshuter Allee zusätzlich belastet würden.
Mit dem Vollzug würden aber „keine vollendeten Tatsachen“ geschaffen, hieß es nun aus der höheren Instanz: Die Tempo-50-Schilder könnten später jederzeit wieder aufgestellt werden. Zwar habe die Landeshauptstadt bereits ein Verfahren zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans eingeleitet, um Tempo 30 auf Tempo 50 zu ändern. Das muss aber dann der Stadtrat beschließen. Ob und wann das der Fall sein wird, sei derzeit aber nicht absehbar, teilt der BayVGH mit.
OB Reiter erklärte am Dienstag, er habe die Aufhebung von Tempo 30 nicht aus Willkür veranlasst, sondern weil der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert eingehalten worden sei. Er halte dieses „Hin und Her“ für eine unnötige Belastung der Verwaltung und für eine vermeidbare Verschwendung von Steuergeldern. „Die Stadt hat auf Basis der vorliegenden Messwerte und Prognosen und im Vertrauen auf eine rechtssichere Bewertung gehandelt“, so Reiter. „Dass nun kurzfristig sämtliche Schilder ausgetauscht werden müssen, ist aus meiner Sicht nicht bürgernah und den Bürgerinnen und Bürgern schwer zu erklären.“ Aber auch wenn das Urteil für ihn nicht nachvollziehbar sei, respektiere er selbstverständlich die Entscheidung.
Der BayVGH ist der Ansicht, dass die Stadt an einer möglichen „Verschwendung von Steuergeldern“ selber schuld ist, weil sie die Rückkehr zu Tempo 50 vorweggenommen hat, bevor der Luftreinhalteplan entsprechend geändert wurde. Zudem betonte der Gerichtshof, die Ablehnung des Aufschubs sei unanfechtbar, über die Beschwerde der Stadt gegen den Eilantrag sei bislang nicht entschieden.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, wertete die Entscheidung des BayVGH als „Sieg für die Menschen in München, die unter der gesundheitsschädlichen Luft leiden“.
Kritik an Reiter kam auch aus dem Rathaus. „Der Versuch, durch die Tempo-50-Anordnung einen schnellen Wahlkampferfolg erzielen zu wollen, ist krachend gescheitert“, teilte Dominik Krause (Grüne) mit, Zweiter Bürgermeister und Konkurrent Reiters im OB-Wahlkampf. Neben dem finanziellen Schaden wiege vor allem der Reputationsschaden für die Stadt schwer. Tobias Ruff, Fraktionsvorsitzender und OB-Kandidat der ÖDP, verschickte eine Karikatur Reiters als Pippi Langstrumpf, in deren Manier der OB sich die Welt mache „wie sie ihm gefällt“. „Dass ein Gericht erneut klarstellen muss, dass rechtskräftige Entscheidungen auch umzusetzen sind, markiert einen neuen Tiefpunkt“, so Ruff.

