Betroffene reichen Petition ein:Die Aufklärung von Missbrauch darf nicht allein den Täterorganisationen überlassen bleiben

Lesezeit: 1 Min.

Egal, wo die Misshandlung geschieht - es ist die Pflicht des Staates, den Opfern zu helfen. (Foto: IMAGO/Newscom World)

Menschen, die von Misshandlungen betroffen sind, müssen sich auf der Suche nach Hilfe meist an genau die Institution wenden, in der sie Gewalt erlitten haben. Das ist eine Zumutung – und ein absurdes System.

Kommentar von Bernd Kastner

Sie sind stille Helden. Meist tragen sie schwer an dem, was ihnen in Kindheit oder Jugend angetan wurde. Missbrauch, Misshandlung, Gewalt aller Art und das Gefühl, allein und ausgeliefert zu sein, dem Pfarrer, dem Trainer, dem Erzieher, dem Vater. Sie haben nicht nur ihr eigenes Leben stabilisiert, so gut es geht, sie setzen sich auch für jene ein, denen die Kraft dafür fehlt. Menschen, die sich als Betroffene von Gewalt für die Aufarbeitung dieser Taten engagieren, gebührt Dank und Respekt. Gerade vonseiten politisch Verantwortlicher.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusAufarbeitung von Missbrauch
:Weg von den Kirchen

Nicht allein die Täterorganisationen sollen für die Aufarbeitung von Missbrauch zuständig sein, fordern Betroffene. Sie verlangen unabhängige Strukturen – egal, ob die Taten in der Pfarrei, im Sportverein oder in der Familie geschahen.

Von Bernd Kastner

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: