Prozess um sexuellen MissbrauchPeter F. suchte sein Opfer auf „Knuddels“

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Vor dem Landgericht München I musste sich ein 68-Jähriger veantworten, unter anderem wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen.
Vor dem Landgericht München I musste sich ein 68-Jähriger veantworten, unter anderem wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen. (Foto: Robert Haas)

Über Jahre hinweg schreibt ein heute 68-Jähriger mit einem Mädchen auf der Internetplattform, gaukelt ihr eine Beziehung vor – um sie später schwer sexuell zu missbrauchen. Nun wurde er zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Von Susi Wimmer

Die Internetplattform „Knuddels“ sollte eigentlich zur Unterhaltung dienen, zum Chatten, Flirten und Spielen, so stellt es das Unternehmen selbst dar. Allerdings geriet der Onlinedienst in Verruf, nachdem sich dort Pädophile aufhielten, um nach Minderjährigen Ausschau zu halten. So auch der heute 68-jährige Peter F., der via Internet einer Zehnjährigen eine vertrauensvolle Beziehung vorgaukelte, um sie später schwer sexuell zu missbrauchen. Das Landgericht München I verurteilte den gebürtigen Reutlinger nun zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten.

Die Jugendschutzkammer unter dem Vorsitz von Matthias Braumandl ging in ihrem Urteil davon aus, dass der Mann sich gezielt auf Knuddels tummelte, um nach minderjährigen Mädchen zu suchen. Spätestens seit Ende 2014 wusste er über das Alter der späteren Geschädigten Bescheid. Mehr als drei Jahre lang schrieb er mit dem Kind, baute ein Vertrauensverhältnis auf und nutzte „das dringende Bedürfnis der Geschädigten nach Zuneigung aus“, so die Strafkammer.

In diesen Jahren brachte er das Mädchen dazu, ihm sexualisierte Nacktbilder zu schicken oder bei Videotelefonaten sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Wie aus einer Pressemitteilung des Landgerichts hervorgeht, gab es auch „mindestens fünf persönliche Treffen“ zwischen den beiden in verschiedenen Hotels in Österreich, wo der Angeklagte ungeschützten Geschlechtsverkehr mit der Minderjährigen vollzog.

Die Jugendschutzkammer war am Ende von den „uneingeschränkt glaubhaften Angaben der Geschädigten in ihrer Videovernehmung als Zeugin“ überzeugt, zudem bestätigten Chatnachrichten zwischen dem Mann und der Minderjährigen die Taten.

In der Urteilsverkündung hatte Richter Braumandl zudem die „seriöse und verantwortungsvolle Verteidigung“ des Angeklagten durch Anwalt Christoph Kahle hervorgehoben, so heißt es weiter in der Pressemitteilung. Peter F. habe ein Geständnis abgelegt, Verantwortung für seine Taten übernommen und Bereitschaft zu einem Täter-Opfer-Ausgleich gezeigt. Zudem, so die Kammer, sei F. bis dato nicht vorbestraft gewesen. Allerdings lag in der negativen Waagschale „seine planvolle und manipulative Vorgehensweise“. Der Angeklagte habe „der Geschädigten die Kindheit genommen“.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in fünf Fällen sowie sexueller Missbrauch von Kindern in einer Vielzahl weiterer, teilweise nur versuchter Fälle legte das Gericht am Ende dem Angeklagten zur Last. Peter F. sowie die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Die Strafkammer ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft an.

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