Die Mindestpreise für Uber und Co. in München werden zum Fall für die Justiz. Am Verwaltungsgericht sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin drei Eilverfahren gegen die entsprechende Allgemeinverfügung anhängig. Beteiligte der Verfahren sind das estnische Unternehmen Bolt, das seine App-gesteuerten Dienste in nahezu allen deutschen Großstädten anbietet, und Uber. Beide zählen zu den wichtigsten Anbietern von Fahrdiensten.
Auf Nachfrage bestätigten Sprecher von Bolt und Uber, dass die Unternehmen mit Eilanträgen gegen die Allgemeinverfügung vorgehen, die seit dem 4. Juli in München besteht. Welches weitere Unternehmen sich an dem Eilantrag beteiligt hat, wollte das Verwaltungsgericht auf Nachfrage „in diesem frühen Verfahrensstadium“ nicht mitteilen.
Seither müssen sich die Preise für die Fahrdienste in der bayerischen Landeshauptstadt am Taxitarif orientieren, den die Stadt per Satzung festgelegt hat. Dieser liegt demnach aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro, hinzu kommen 2,70 Euro pro Kilometer, ab dem achten Kilometer 2,50 Euro.
Für Uber, Bolt und Co. gilt nun – bei Fahrten, die kurzfristiger als eine Stunde vor Abfahrt gebucht werden – ein Grundpreis von 5,13 Euro. Bis einschließlich sieben Kilometer beträgt der Kilometerpreis 2,43 Euro, für Strecken darüber hinaus 2,25 Euro. Bislang lagen die Kosten für die Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxi-Preisen.
Nach Angaben des Fahrdienstleisters Bolt ist die Nachfrage seit der Neuregelung vor einem Monat um 44 Prozent eingebrochen. „Innerhalb weniger Wochen wurde damit nahezu ein ganzes Jahr Marktwachstum ausgelöscht“, teilte das Unternehmen mit. „Gleichzeitig fanden rund 40 000 Fahrten überhaupt nicht mehr statt.“
Taxiunternehmen haben der Stadt laut dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) hingegen mitgeteilt, dass die Auswirkungen der Mindestfahrpreise „für die Taxiunternehmen leicht spürbar“ seien.
Thomas Kroker, Vorsitzender der Taxi-München eG und Präsident des Bundesverbandes Taxi- und Mietwagenunternehmen, spricht von „klar positiven Tendenzen“ durch die neuen Mindestpreise für Fahrdienste wie Uber und Bolt. In den letzten zwei, drei Jahren, so Kroker, habe es in München bei den klassischen Taxiunternehmen einen enormen Zulauf an neuen Fahrern gegeben – viele seien von der App-gesteuerten Konkurrenz herübergewechselt. Aber auch die Resonanz der Kunden sei „sehr positiv“, berichtete der Unternehmer.
Profiteur des Ganzen: das klassische Taxigewerbe
Eine Auswertung von Freenow, die der SZ vorliegt, kommt zu der Erkenntnis, dass das klassische Taxigewerbe von den neuen Rahmenbedingungen profitiert. Demnach haben die Fahrten wieder deutlich zugenommen. Dies spiegelt sich Daten zufolge auch durch einen deutlichen Rückgang von Standzeiten – dem sogenannten Leerlauf – wider. An Freitagen und Samstagen hat die Nachfrage demnach seit Einführung der neuen Tarife sogar um etwa 50 Prozent zugenommen.
Das KVR kontrolliert zudem mit Stichproben, ob die Neuregelung eingehalten wird. „Ergebnisse können wir aufgrund laufender Gerichtsverfahren aktuell nicht veröffentlichen“, sagte eine Referatssprecherin.
Mit der Gebühren-Neuregelung will die Stadt vor allem einen faireren Wettbewerb und bessere Arbeitsbedingungen für die Fahrer und Fahrerinnen schaffen. Bislang verstießen die Fahrdienste nach Erkenntnissen des Hauptzollamtes München „fast flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften“. Auch das Mindestlohngesetz sei regelmäßig missachtet worden.
Taxifahrerinnen und -fahrer hatten deshalb demonstriert, einen fairen Wettbewerb und Mindestpreise verlangt.
Bei den Demonstrationen war auch Thomas Kroker immer wieder dabei. Er kritisierte dabei stets, dass Fahrdienste wie Uber oder Bolt etwa die Mindestlohn-Regelung unterlaufen würden und keine Sozialabgaben zahlten. Ob Bolt und die anderen Beteiligten mit den angestrengten Eilverfahren Erfolg haben könnten, will der Unternehmer aber nicht beurteilen. „Ich kann und will das nicht einschätzen. Aber die Stadt München ist dabei mittlerweile gut aufgestellt“, sagt Kroker. „Es spielt auch der politische Wille und die gesellschaftliche Akzeptanz eine Rolle.“
Auch in Leipzig und Köln hat es bereits Klagen gegen Einschränkungen für die Fahrdienste wie die in München gegeben. In der nordrhein-westfälischen Metropole hatte unter anderem Bolt mit einem Eilantrag im Juli sogar Erfolg: Das Verwaltungsgericht Köln entschied in einem Eilbeschluss, dass die Festsetzung von Mindestpreisen für Fahrten mit Mietwagen durch Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) voraussichtlich rechtswidrig ist. Unter anderem die Tagesschau hatte darüber berichtet.
Demzufolge kam das Gericht zu der Einschätzung, dass sich Fahrten mit Mietwagen „systematisch grundlegend“ vom klassischen Taxiverkehr unterschieden. Taxiunternehmer unter anderem in München argumentieren hingegen, dass es keinerlei Unterschiede beim Angebot gebe – Unternehmen wie Bolt aber mit Niedrigpreisen einen unfairen Preiskampf geführt hätten.
Wann das Münchner Verwaltungsgericht eine Entscheidung treffen, respektive einen Termin ansetzen könnte, konnte ein Sprecher noch nicht sagen; es müsse zunächst eine Rückmeldung der zuständigen Kammer abgewartet werden.
(Mit Material von dpa)


