Zu viele Schlupflöcher:Mieterverein für noch striktere Preisbremse

Der Mieterverein München begrüßt die in Berlin beschlossene Verschärfung der Mietpreisbremse sowie deren Verlängerung bis 2025 - zugleich übt er aber auch Kritik. Die Regelung, dass Mieter künftig rückwirkend für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren nach Vertragsabschluss Geld zurückfordern können, wenn ihr Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt, sei längst überfällig gewesen. "Jetzt lohnt es sich für Vermieter weitaus weniger, die Mietpreisbremse zu umgehen", sagt Geschäftsführer Volker Rastätter. Bisher hatten die Mieter erst ab dem Zeitpunkt der Rüge Anspruch auf weniger Miete. Kritisch sieht der Mieterverein allerdings die Ausnahmen: Wird der Verstoß später als zweieinhalb Jahre nach Vertragsabschluss gerügt oder ist das Mietverhältnis schon beendet, bekommt der Mieter wie bisher kein Geld rückwirkend zurück. "Wir hätten uns gefreut, wenn mal eine Regelung ohne Schlupflöcher gefunden worden wäre", so Rastätter. Gemäß der Mietpreisbremse dürfen Mieten bei Neuvermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wichtig für München und ganz Bayern: Erst für Mietverhältnisse, die vom 7. August 2019 an abgeschlossen wurden, liegt eine gültige Landesverordnung vor. Mieter können also, wenn die verschärfte Regelung in Kraft tritt, nur Geld zurückfordern, wenn ihr Vertrag nicht älter ist. Auch die geplante Erhöhung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre sei "eine gute Entwicklung, die aber nicht weit genug geht". Alle Bestandsmieten müssten einfließen, fordert der Mieterverein.

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