Das Urteil wirkt spektakulär für Münchner Verhältnisse. Geklagt hatte ein Paar, das 2019 in eine Drei-Zimmer-Wohnung in Neuhausen-Nymphenburg gezogen war. Die 69 Quadratmeter große Wohnung in einem Anfang des 20. Jahrhunderts erbauten Block verfügt über ein modernisiertes Bad und Parkettboden. Balkon oder Terrasse gibt es nicht, kalt verlangten die Vermieter aus Gauting 1171 Euro. Das sei zu viel, meinten die Bewohner. Laut Mietspiegel liegt die Wohnung erheblich über dem Preislimit und verstoße gegen die Mietpreisbremse. Der Münchner Mietspiegel habe "nichts mit der Realität der Münchner Mieten zu tun", argumentierten die Eigentümer. Dies zeige sich auch in den Unterschieden zwischen den Preisen im Mietspiegel und im Wohnungsmarktbarometer der Stadt.
Wohnungsmarkt:Gewagt, geklagt, Miete gespart
Immer mehr Münchnerinnen und Münchner trauen sich, wegen zu hoher Kosten für ihre Wohnung gegen ihre Vermieter vorzugehen. Wer auf die Mietpreisbremse hoffen darf - und wer nicht.
Von Bernd Kastner und Susi Wimmer
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