Mietrecht:Eine 92-Jährige in der Eigenbedarfs-Falle

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  • Elena M. ist 92 Jahre alt, und ihr Vermieter will sie aus der Wohnung in Neuperlach klagen, weil sein Sohn einziehen soll.
  • Vor Gericht geht es um Eigenbedarf auf der einen versus besonderer Härte auf der anderen Seite.
  • Kündigungen wegen Eigenbedarfs werden in München immer mehr zum Problem.

Aus dem Gericht von Anna Hoben

Es ist kein guter Tag für Elena M., es ist der Tag, an dem sie vor Gericht muss. Elena M. ist 92 Jahre alt, und ihr Vermieter will sie aus der Wohnung in Neuperlach klagen, in der sie seit 36 Jahren wohnt. Um 11.45 Uhr am Donnerstagvormittag treffen sie sich also im ersten Stock des Amtsgerichts an der Pacellistraße vor dem Zimmer 120. Elena M.s Hände zittern, als sie einen Schluck aus ihrer Wasserflasche nimmt. Der Vermieter Ramiz B. hat seine Familie mitgebracht: seine Frau, seinen Sohn und die Schwiegertochter, die beiden schieben einen Kinderwagen vor sich her, das Baby darin schläft.

Der Sohn solle mit seiner Familie in Elena M.s Wohnung ziehen, so hat sein Rechtsanwalt es in der Kündigung wegen Eigenbedarfs geschrieben. Vor dem Gerichtssaal begrüßt Ramiz B. seine Mieterin, die er auf die Straße setzen will, er gibt ihr die Hand. "Guten Tag", sagt er. Er ist offenbar darauf bedacht, höflich zu erscheinen. Im Saal passiert dann nicht viel. Die Richterin erklärt kurz, worum es geht: Eigenbedarf auf der einen versus besonderer Härte auf der anderen Seite. Sie fragt, ob nicht doch ein Vergleich möglich wäre, ob Elena M. also etwa freiwillig ausziehen würde, wenn sie mehr Zeit bekäme - basierend auf dem Gedanken, dass sie vielleicht in zwei Jahren ohnehin nicht mehr allein wohnen könne. "Nein", sagt M., "ich kann nicht". Ihre Anwältin Christine Panda ergänzt: "Es ist ihr auch nicht möglich." Elena M. leidet unter chronischen Krankheiten wie Polyneuropathie, sie ist gehbehindert und schwerhörig und leidet auch psychisch unter der aktuellen, ungewissen Situation.

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Der Anwalt des Vermieters, Walther Benno Kießel, sagt dann noch, Elena M. habe sich ja gar nicht bemüht, eine andere Wohnung zu finden. Wie denn auch, entgegnet Christine Panda - ihre Mandantin verfüge weder über Internet noch über eine Zeitung. Sie habe aber bei der Stadt eine Sozialwohnung beantragt. Nach ein paar Minuten ist der Termin vorbei. Die sogenannte Güteverhandlung ist gescheitert. Im Juli wird es einen neuen Termin geben, bei dem es darum gehen wird, ob der Eigenbedarf des Vermieters glaubhaft ist. Erst in einem nächsten Schritt und bei einem dritten Termin wird sich das Gericht mit dem Härtefall Elena M. beschäftigen. Dann könnten Ärzte gehört werden, voraussichtlich wird es auch ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen geben. Bis eine Entscheidung fällt, werden also wohl noch einige Monate vergehen.

Kündigungen wegen Eigenbedarfs werden in München immer mehr zum Problem - weil es immer schwieriger wird, danach etwas Neues und Bezahlbares zu finden. Beim Mieterverein sind im vergangenen Jahr etwa 800 Fälle aufgeschlagen, doppelt so viele wie im Jahr davor. Sie habe immer wieder Fälle, die ähnlich heftig seien wie der von Elena M., berichtet auch die Rechtsanwältin Christine Panda - und die gingen vor Gericht durchaus unterschiedlich aus. Hohes Alter allein schützt also nicht vor der Räumung. "Es ist auch klar, dass man den Einzelfall betrachten muss", sagt Panda, "bei welchem Alter zieht man sonst die Grenze?" Bei Elena M. sieht sie allerdings gute Chancen, dass sie in ihrer Wohnung wird bleiben können.

Erst vor zwei Wochen haben sich die obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit der Härtefallklausel bei Eigenbedarf beschäftigt und in zwei Urteilen eine "sorgfältigere Sachverhaltsprüfung" angemahnt, sprich: ein Sachverständigengutachten für jeden einzelnen Prozess. Offenbar will der BGH verhindern, dass die Amts- und Landgerichte bei dem Thema zu sehr nach "Schema F" verfahren. Unter anderem war es um den Fall einer demenzkranken 85-Jährigen in Berlin gegangen. Das Berufungsgericht hatte zuvor entschieden, ein Umzug sei der alten Frau nicht zuzumuten. Der BGH hob das Urteil auf und verwies die Sache zur weiteren Sachaufklärung zurück. Auch in einem anderen Fall, den die Vorinstanzen zugunsten des Vermieters entschieden hatten, hob der BGH das Urteil auf.

© SZ vom 07.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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Elena M. ist 92 Jahre alt - und soll ihr Zuhause verlassen, weil der Sohn des Eigentümers einziehen will. Die Zahl solcher Kündigungen nimmt zu. Die Angst der Mieter auch. M.s Fall wird nun vor Gericht geklärt.

Von Anna Hoben

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