Urteil:Nach Messerattacke auf Polizisten - Täter muss in Psychiatrie

Prozessbeginn gegen 24-Jährigen wegen versuchten Mordes

Der Angeklagte beim Prozesss: Nun steht fest, dass der Mann wegen einer Messerattacke auf einen Polizisten in die Psychiatrie muss.

(Foto: dpa)

Der 24-Jährige stach dem Beamten am Münchner Hauptbahnhof in den Nacken. Vor Gericht gab er als Motive Hass und pure Verzweiflung an.

Von Andreas Salch

An einen "dumpfen Schlag", ein "lautes Klirren" und an den Schmerz, daran kann sich Polizeiobermeister Jan K. (Name geändert) noch erinnern. Dann brach er zusammen. Was der 31-Jährige als "dumpfen Schlag" wahrnahm, war in Wirklichkeit die Klinge eines Küchenmessers, die ihm Daniel G. ins Genick gerammt hatte.

Es war der 9. Dezember 2019: Polizeiobermeister Jan K. war gegen 6.25 Uhr mit einem Kollegen auf Streife im Hauptbahnhof. Die beiden kontrollierten gerade einen Mann, als Daniel G. schnell von hinten auf ihn zulief. Laut Zeugen sprang er den viel größeren Beamten an und stieß ihm unvermittelt ein Küchenmesser mit einer rund 9,5 Zentimeter langen Klinge mit solcher Wucht in den Nacken, dass die Klinge abbrach.

Daniel G., davon ist ein psychiatrischer Sachverständiger überzeugt, war schuldunfähig, als er die Tat beging. Der 24-Jährige leidet nach Worten seines Verteidigers Steffen Thoms seit frühester Jugend an einer paranoiden Schizophrenie und einem "leichten hirnorganischen Defekt" als Folge eines Unfalls vor drei Jahren. Da G. wegen seiner Krankheit strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, ordnete das Landgericht München I jetzt die zeitlich unbefristete Unterbringung des 24-Jährigen in einer geschlossenen psychiatrischen Klink an. Gegen das Urteil, so sein Verteidiger, werde er wohl keine Rechtsmittel einlegen. Damit wäre es rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass G. die Tat beging, weil er die Polizei hasst. Deshalb habe er beschlossen "einen beliebigen Polizeibeamten zu erstechen". Zudem habe er sich gewünscht, dass er nach der Attacke von anderen "Polizeibeamten erschossen werden würde". Gegen 4.30 Uhr am Morgen jenes 9. Dezember nahm das Unheil seinen Lauf. Daniel G. verließ sein Zimmer in einer Pension in der Landwehrstraße, wo ihn das Sozialamt untergebracht hatte. Danach lief er hinüber zum Hauptbahnhof, "da er davon ausging, dort auf Polizeibeamte zu treffen", so die Staatsanwaltschaft. Zum Prozessauftakt vor knapp drei Wochen hatte G. bei seiner Vernehmung erklärt, er habe Stimmen im Kopf gehört. Sie hätten ihn "so fertig gemacht", dass er habe sterben wollen.

Polizeiobermeister Jan K. leidet bis heute an den Folgen der Messerattacke und ist dienstunfähig. Er fordert 25 000 Euro Schmerzensgeld. Daniel G. aber sei "bettelarm", sagt sein Anwalt.

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Daniel G. soll den Beamten mit einem Stich ins Genick schwer verletzt haben - Stimmen in seinem Kopf hätten ihn zu seiner Tat getrieben.

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