Maxvorstadt:Die Rechtsgrundlage fehlt

Wenn Investoren Wohnungen leer stehen lassen, hat die Verwaltung oft keine Handhabe. Die Stadt ist machtlos, was jetzt an drei Fällen in der Maxvorstadt deutlich wird.

Von Stefan Mühleisen, Maxvorstadt

Es ist eine ganze Weile her, seit ein Besucher bei einer Veranstaltung zur Münchner Stadtentwicklung in den Saal rief: "Reduzieren Sie die Attraktivität der Stadt!" Es gab bitteres Gelächter, mithin als die Antwort zu hören war, die Stadt könne den Zuzug nicht steuern. Schon damals galt: Die Stadt ist machtlos, dass München auch für Investoren bedrückend begehrenswert ist - und muss deren Agieren hinnehmen, wie jetzt wieder an drei Fällen in der Maxvorstadt deutlich wird.

Es geht dabei um Bestandsobjekte, in denen Wohnungen leer stehen, die verbliebenen Mieter aber nicht wissen, wann und wie es weitergeht. Es bedurfte einer Anfrage der Stadtratsfraktion Die Linke/Die Partei, um etwas Klarheit zu erhalten. Am Anwesen Türkenstraße 66/Schellingstraße 25 und 27 wird dabei deutlich, warum München für Investoren die Sahneschnitte unter den Großstädten ist: Seit die Immobilienfirma Omega AG den Komplex 2017 gekauft hat, ist der Bodenwert um 69 Prozent gestiegen, berichtet das Sozialreferat. "Da die Häuser abgerissen werden sollen, sind die Leerstände unvermeidbar und daher zweckentfremdungsrechtlich gerechtfertigt". Nicht zu beanstanden war nach Einschätzung der Behörde auch das Agieren der Omega im Februar 2018: Zur Überraschung der Bewohner montierten Handwerker Treppenstufen und -geländer ab und ersetzten sie durch eine Holzkonstruktion. So verschwand historische Bausubstanz, wie die Hausgemeinschaft unterstellte. Die Omega dementierte und sprach von "Notsicherungsmaßnahmen" und mangelnder Verkehrssicherheit. "Eine Rechtsgrundlage für ein bauaufsichtliches Einschreiten war nicht gegeben", so das Sozialreferat. Dass Abbruch und Neubau möglich sind, wissen die Eigentümer qua Vorbescheid von November 2019, haben aber bisher keinen Bauantrag eingereicht. Der Vorbescheid erging noch rechtzeitig vor der Novelle der Zweckentfremdungssatzung am 1. Januar 2020. Der Investor darf in diesem Fall "angemessenen Ersatzwohnraum" am Haderner Stern schaffen. Heißt wohl: Die Omega wird mutmaßlich im Neubau Eigentumswohnungen errichten, da sie am Haderner Stern die eingeforderten Mietwohnungen nachweisen kann. Mit der neuen Satzung geht das nicht mehr.

Nicht weit entfernt, an der Barer Straße 77, hat sich der für gehobene Immobilien bekannten Projektentwickler Legat Living juristisch erstritten, ein Mietshaus im Hinterhof abreißen und dafür einen Eigentumsblock errichten zu dürfen. Die Firma hatte gegen die Ablehnung der Baugenehmigung geklagt - und gewonnen. Denn das Vordergebäude soll saniert und aufgestockt werden, sodass dort Mietwohnungen zum Ausgleich entstehen. Dass es bis dahin unbewohnt bleibt, gilt laut Stadt als "berechtigter Leerstand". Der Bezirksausschuss (BA) hat das Projekt mehrfach scharf kritisiert, denn die Anlage liegt im Erhaltungssatzungsgebiet, wo Investoren Milieuschutz-Vorgaben einhalten müssen. Die halten sie ein, wenn Mietwohnungen "nach allgemein üblichem Standard" entstehen, wie die Behörde darlegt. Im Hinterhof entsteht derweil Eigentum nach luxuriösem Standard: Konsterniert registrierte der BA zuletzt, dass Legat Living dort zwei separate Einheiten zu einer 182,18 Quadratmeter großen Wohnung zusammenfassen will; ein etwas bescheideneres Penthouse mit 165 Quadratmetern in dem Gebäude wird für 4,8 Millionen Euro vermarktet.

Auch für die Adresse Türkenstraße 50, seit Frühjahr 2020 ebenfalls im Eigentum der Legat Living, legt die Stadt dar: "Ein gerechtfertigter Leerstand liegt vor, wenn Wohnraum renoviert, umgebaut oder verkauft werden soll und deshalb vorübergehend leer steht." Indes fragen sich nicht nur die Mieter, was "vorübergehend" genau heißt. Nach derzeitigem Stand soll das Vorderhaus saniert werden, das Rückgebäude einem Neubau weichen. Ein Bauantrag wurde den Angaben zufolge bisher nicht eingereicht.

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