Nach Auskunft der Justizanstalt in Salzburg hat der verurteilte Sexualstraftäter Siegfried Mauser seine Haftstrafe nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt angetreten. Wie Gefängnis-Direktor Dietmar Knebel der SZ sagte, hätte der ehemalige Leiter der Münchner Musikhochschule bis 1. Februar "zu den Amtsstunden bis 14 Uhr" im Gefängnis Puch-Urstein vorstellig werden müssen. Nun werde man das Gericht über sein Ausbleiben verständigen. Dieses müsse dann entscheiden, ob der 67-Jährige durch die Polizei vorgeführt wird. Ein Gnadengesuch, das Mauser an den österreichischen Bundespräsidenten gestellt hatte, wurde abgelehnt.
Im Oktober 2019 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Instanz das Urteil des Landgerichts München bestätigt: Demzufolge sollte Mauser wegen sexueller Nötigung in mehreren Fällen für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Mauser hatte in seiner Zeit als Leiter der Musikhochschule eine Sängerin, die sich bei ihm um eine Stelle bewarb, mehrfach sexuell massiv angegriffen.
Mauser machte diverse Krankheiten geltend, um nicht ins Gefängnis zu müssen
Vor seinem terminierten Haftantritt in Deutschland wechselte Mauser an seinen österreichischen Wohnsitz in Salzburg. Auch hier erhielt er eine Aufforderung, die Haft anzutreten, machte aber über seine Anwälte diverse Krankheiten geltend. Doch Gutachter attestierten Mauser zu Jahresanfang, dass er durchaus haftfähig sei. Das Landesgericht Salzburg forderte Mauser auf, sich bis zum 1. Februar in Puch-Urstein einzufinden. Vergeblich.
Nach Auskunft von Reinhard Pirckl-Herk, Pressesprecher des österreichischen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen, sei ein Gnadengesuch Mausers eingegangen. Jedoch sei es gängige Praxis, bei "derartigen Delikten" keine Gnade zu gewähren. Eine Anfrage der SZ bei Mausers Anwalt nach dessen Verbleib blieb unbeantwortet.