Infektionsschutz:Nur mit Maske auf den Markt
Die Maskenpflicht gilt von diesem Montag an nicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln und Läden, sondern auch auf den vier festen Münchner Märkten sowie den Wochen- und Bauernmärkten. Darauf weist das Kommunalreferat hin. Die MVG macht unter anderem mit Schildern an den Zugtüren auf die Maskenpflicht aufmerksam und erhöht die Kapazität bei einzelnen Linien, um ausreichend Abstand zu ermöglichen. Die Fahrer müssen laut MVG keine Maske tragen.