Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht München:Ärger für den Brunnenbier-Mann am Marienplatz

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Hermann P. verkaufte vor dem Rathaus Augustiner-Bier, immer frisch gekühlt im Fischbrunnen - aber ohne Genehmigung. Darum sollte er sich nun vor Gericht verantworten. Doch sein Platz blieb leer.

Von Susi Wimmer

Es sind diese zauberhaften, lauen Sommernächte, in denen der Münchner sich den Marienplatz von den Tagestouristen zurückerobert und sich als Absacker ein so genanntes Brunnenbier genehmigt. Unter den Rathausarkaden sitzt der Brunnenbiermann, der für eine Flasche den Betrag nimmt, den man ihm zu geben bereit ist, und der dafür quasi unter der Hand aus dem Fischbrunnen ein eiskaltes Augustiner fischt. In solchen Nächten kann es vorkommen, dass eine Horde tollkühner Studenten halbnackt im Kreis durch den Fischbrunnen watet und "Freude schöner Götterfunken" anstimmt - so geschehen im Sommer 2018. Dem Brunnenbiermann behagt das nicht, fürchtet er doch um sein Bier. Doch sein Grant ist schnell wieder verflogen.

Anders als bei der Stadt München. Die wollte ihn nun am Dienstag wegen "beharrlicher und wiederholter vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen Gewerbevorschriften" vor dem Amtsgericht sehen. Doch der Brunnenbiermann erschien nicht.

Hermann P., so heißt der Bierkühler vom Marienplatz, ist Rentner und stammt aus Bönnigheim in Baden-Württemberg. Seit wann genau er drei bis vier Tragerl Bier und auch alkoholfreie Getränke mit einem Leiterwagen nachts an den Fischbrunnen karrt und auf dem Grunde einkühlt, ist nicht bekannt. Bei den Nachtschwärmern verbreitete sich die Kunde vom eisgekühlten Augustiner jedenfalls recht flugs und im Sommer 2018 prangerte Haluk Sevengül im Bezirksausschuss Altstadt/Lehel die Zustände am Fischbrunnen an. Im Protokoll der Bezirksausschusssitzung ist zu lesen, dass 20 bis 30 Personen sich dort aufhalten und Bier trinken würden. Sogar Gastronomen aus den umliegenden Wirtschaften sollen sich beschwert haben. Die Polizei solle ein Auge auf das nächtliche Treiben werfen, forderte Sevengül.

Der Brunnenbier-Verkäufer sei von der Polizei kontrolliert worden, bestätigt Johannes Mayer, Sprecher des Kreisverwaltungsreferats. "Sie hat den unerlaubten Verkauf ohne Reisegewerbekarte und ohne Sondernutzungserlaubnis zur Anzeige gebracht." Im Jahr 2018 seien mehrere Anzeigen wegen Verkaufs ohne Reisegewerbekarte und Verstoßes gegen das Ladenschlussgesetz eingegangen. "Aufgrund der Sondernutzungsrichtlinien der Landeshauptstadt München wäre ein Verkauf von Getränken im Reisegewerbe auf öffentlichem Straßengrund ohnehin nicht genehmigungsfähig", sagt Mayer. Hermann P. soll sogar einmal eine Reisegewerbekarte beantragt, den Antrag aber wieder zurückgezogen haben.

Also nahm der Behördengang seinen Lauf. Hermann P., der mit einbandagierten Füßen und von seinem Erscheinungsbild her nicht wie ein Mann aus der Mitte der Gesellschaft wirkt, saß weiter in seinem Stuhl unter den Rathausarkaden und bot auch im November und Dezember 2018 seine Getränke an. Die Polizei dokumentierte fünf Verstöße, und aufgrund der Beharrlichkeit des Brunnenbiermannes wurde aus den Ordnungswidrigkeiten eine Strafanzeige.

Hermann P. legte dagegen Widerspruch ein, und so kam es, dass das Amtsgericht München am Dienstag um zehn Uhr gegen den Brunnenbiermann verhandeln wollte. Doch er kam nicht. Das Gericht beschied nach 15 Minuten Wartezeit, dass P. die Geldbuße von 350 Euro zu zahlen habe, ebenso die Gerichtskosten. Ob Hermann P. die Summe bezahlen wird, bleibt abzuwarten. Es könnte auch sein, dass er die Außenstände mit dem Verkauf von Brunnenbier finanzieren muss.

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SZ vom 11.09.2019
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