Infektionsschutz:Neue Masken-Regeln auf den Märkten

Zum wiederholten Mal ändern sich die Corona-Regeln auf den Münchner Lebensmittelmärkten. Von diesem Montag an gilt auf allen Märkten, egal ob in oder vor Verkaufsständen, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, das gilt auch beim Queren der Märkte. Beim Flanieren auf dem Viktualienmarkt wiederum muss keine Maske getragen werden, da es dort im Gegensatz zu den anderen Märkten genügend Abstand zu den Verkaufsständen gebe. Darauf verweist das Kommunalreferat in einer Stellungnahme. Am Wiener Platz muss nur innerhalb von eineinhalb Metern um einen Stand Maske getragen werden. "Ich kann verstehen, dass die wiederholten Regeländerungen zur Maskenpflicht auf Märkten viele verwirren", räumt Kommunalreferentin Kristina Frank ein.

© SZ vom 11.05.2020 / anl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Corona-Krise im Freistaat
:Bayern lockert weiter: Diese Corona-Regeln gelten künftig

Am 3. April entfallen fast alle Vorschriften. Nur noch in Nahverkehr, Kliniken und Heimen gibt es dann eine Maskenpflicht. Ungeimpfte dürfen wieder überall hin. Die neuen Vorschriften im Überblick.

Von Max Ferstl und Kassian Stroh

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: