Streit um Luftreinhalteplan:Droht Markus Söder die Zwangshaft?

CSU-Fraktionssitzung

Neuerdings ist zwar viel vom ergrünten Söder die Rede. Doch wenn es um den Kampf gegen Stickoxide und den Münchner Luftreinhalteplan geht, wirft die Deutsche Umwelthilfe der bayerischen Staatsregierung schwere Versäumnisse vor.

(Foto: Sven Hoppe/dpa)
  • Der EuGH will klären, ob Mitglieder der bayerischen Staatsregierung in Zwangshaft genommen werden müssen.
  • Hintergrund ist ein rechtskräftiges Urteil von 2012 zur Fortschreibung des Münchner Luftreinhalteplans. Der Freistaat hatte sich hartnäckig geweigert, es umzusetzen
  • Angestoßen hat das Verfahren die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie versucht immer wieder mit Hilfe der Verwaltungsgerichte, unwillige Politiker zur Einhaltung von Stickoxid-Grenzwerten zu zwingen

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist nicht unbedingt für sein glückliches Timing berühmt. Aber zum Start in die Herbstsaison hat er als einzigen Tagesordnungspunkt einen echten Knaller angesetzt. Der EuGH verhandelt an diesem Dienstag allen Ernstes darüber, ob jemand von der bayerischen Staatsregierung in Zwangshaft muss, weil sich der Freistaat geweigert hat, ein rechtskräftiges Urteil von 2012 zur Fortschreibung des Münchner Luftreinhalteplans umzusetzen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH), der den EuGH angerufen hat, sieht vorzugsweise in Ministerpräsident Markus Söder (CSU) einen Kandidaten für die Zelle; stattdessen könnte man auch Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) einsperren.

Was auf den ersten Blick wie eine Pointe aus einem politischen Satiremagazin wirkt, hat einen durchaus brisanten Hintergrund. Hinter dem konkreten Verfahren steht die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die in jüngster Zeit immer wieder mithilfe der Verwaltungsgerichte versucht hat, unwillige Politiker zur Einhaltung von Stickoxid-Grenzwerten zu zwingen. Sollte der EuGH tatsächlich eine Zwangshaft gegen Amtsträger ins Spiel bringen, würde die DUH dieses neue Instrument vermutlich in ihr Standardrepertoire aufnehmen. Ohnehin beklagt die Justiz seit einiger Zeit, dass staatliche Institutionen immer wieder Gerichtsentscheidungen missachten, wenn es ihnen Zuspruch bringt. Im vergangenen Jahr traf es sogar das Bundesverfassungsgericht, dem die Stadt Wetzlar die Gefolgschaft verweigerte. Trotz klarer Anordnung aus Karlsruhe wollte die Kommune der NPD nicht die Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung überlassen.

Insofern wirkt der Vorstoß des VGH wie ein politisches Signal. Allerdings wären erhebliche juristische Klimmzüge nötig, um Söder hinter Gitter zu bringen. Der vorgesehene Weg, den Staat zur Umsetzung von Urteilen anzuhalten, ist das Zwangsgeld - das mit maximal 10 000 Euro freilich nur symbolische Wirkung hat, zumal das Geld am Ende doch nur wieder im Staatshaushalt landet. Erzwingungshaft von bis zu sechs Monaten ist nur in Zivilverfahren gegen Privatpersonen vorgesehen. Aber weil die entsprechende Vorschrift prinzipiell auch im Verwaltungsprozess anwendbar ist, glaubt die DUH, daraus eine Haft für Regierungsmitglieder herleiten zu können. Der VGH ist hier zwar zurückhaltender. Aus seiner Sicht sind die Paragrafen viel zu unklar, als dass sich daraus eine so gravierende Maßnahme wie die Inhaftierung eines gewählten Amtsträgers wegen einer politischen Entscheidung ableiten ließe. Andererseits: Mit einem klaren Signal des EuGH wäre der VGH der Anordnung einer Zwangshaft nicht abgeneigt.

Und hier wird es tatsächlich interessant. Denn der VGH rekurriert auf die jüngsten Bemühungen des EuGH, die Rechtsstaatlichkeit in Europa zu stärken. Wegen des Abbaus rechtsstaatlicher Strukturen etwa in Polen und Ungarn ist dies derzeit eines der zentralen Felder des Gerichtshofs. Deshalb ist er äußerst sensibel für Rechtsstaatsfragen auch in anderen Staaten - schon, um nicht parteiisch zu erscheinen. Dass dazu auch die offene Missachtung von Urteilen gehört, steht außer Frage.

Trotzdem ist es unwahrscheinlich, dass der EuGH zu derart drastischen Mitteln greift. Denn wenn Gerichte politische Entscheidungen mit Haft sanktionieren dürften, wäre dies ein erheblicher Eingriff in die Gewaltenteilung - mit einem gravierenden Machtzuwachs zugunsten der Justiz. Schon jetzt wirken Gerichte auf den politischen Raum ein, etwa bei den Fahrverboten. Mit einer Zwangshaft hätten sie ein ungleich schärferes Schwert in der Hand.

Zum Gebot des effektiven Rechtsschutzes gehören auch einschneidende Zwangsmaßnahmen gegen Behörden, schrieb 1999 das Verfassungsgericht. Als Beispiele nannte es den Gerichtsvollzieher oder die Ersetzung der Behördenentscheidung durch eine richterliche Verfügung. Die Zwangshaft erwähnten die Richter nicht.

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