Ludwig-Maximilians-Universität:Plagiatsvorwürfe gegen LMU-Professor

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Der Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität soll bei seiner Doktorarbeit große Teile eines anderen Werks abgeschrieben haben, ohne die Quelle zu nennen. Er könne sich nicht an dieses Werk erinnern, sagt der Wissenschaftler.

Von Hanno Charisius

Der Rechtsmediziner und Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München, Matthias Graw, sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, in seiner 1987 eingereichten Doktorarbeit große Teile aus einer älteren wissenschaftlichen Arbeit übernommen zu haben, ohne diese auch nur zu erwähnen. Diese Anschuldigung erheben die Plagiatssucher Martin Heidingsfelder und Stefan Weber in unabhängig voneinander verfassten Stellungnahmen. Demnach habe Graw diverse Passagen aus einer rumänischen Arbeit ohne Nennung der Quelle übernommen, die 1982 in einem englischsprachigen Sammelband erschienen war.

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Es seien womöglich nicht nur "weite Teile" der rumänischen Arbeit übersetzt worden ohne diese zu zitieren, schreibt Weber in seinem Gutachten. Auch 13 Kurven von Zell-Versuchsreihen ähnelten demnach "mehr als auffällig" jenen in der rumänischen Arbeit. Die beiden Plagiatssucher halten es für möglich, dass der Rechtsmediziner zumindest einige der in seiner Doktorarbeit beschriebenen Versuche nicht selbst durchgeführt hat.

Graw ließ der SZ über seine Anwälte mitteilen, dass er sich an die fragliche rumänische Arbeit nicht erinnern könne. Der in seiner Doktorarbeit verwendete Versuchsaufbau sei damals aktuell gewesen und wiederholt verwendet worden, auch in der Arbeitsgruppe des ihn betreuenden Doktorvaters. Die Versuchsbeschreibungen seien daher entsprechend ähnlich. Dass bei ähnlichem Versuchsaufbau ähnliche Ergebnisse herauskommen, spreche für eine stringente Arbeitsweise und könne als Bestätigung der Resultate und Schlussfolgerungen gesehen werden. Überdies könnten Zeugen "die Vornahme der in seiner Dissertation dokumentierten und ausgewerteten Versuche aus unmittelbarer und eigener Wahrnehmung bestätigen".

"Gravierende Verstöße gegen die Regeln guten wissenschaftlichen Arbeitens"

Die 1987 von Graw dem Fachbereich Medizin der Universität Hamburg eingereichte Doktorarbeit mit dem Titel "Untersuchung zur Chemotaxis von Fibrosarkomzellen in vitro" umfasst nur gut 60 Seiten einschließlich Lebenslauf und Danksagung, nicht unüblich wenig für eine Doktorarbeit der Medizin. Darin geht es im weiteren Sinne um die Frage, wie Hautkrebszellen im Körper wandern und Metastasen bilden. Laut Gutachten des Plagiatssuchers Weber finden sich auf 38 Seiten "gravierende Verstöße gegen die Regeln guten wissenschaftlichen Arbeitens in der Form von Plagiaten". Es handele sich dabei nach Webers Einschätzung um Übersetzungsplagiate und Bildplagiate aus einer einzigen Quelle.

Auf diese Quelle habe ihn sein Auftraggeber hingewiesen, sagt Weber. Der Auftraggeber sei ihm bekannt, doch habe man vereinbart, diesen nicht zu nennen. Ohne den Hinweis auf den 1982 in der DDR erschienenen und nicht digital im Internet auffindbaren Sammelband von einer medizinischen Tagung in Bukarest im Jahr zuvor, wäre es unmöglich gewesen, die Ähnlichkeit der Dokumente aufzuspüren, sagt Weber. Dazu benötigt er digitalisierte Texte, der Tagungsband sei jedoch nur schwierig zu bekommen gewesen. Auf Ebay fand er schließlich ein Exemplar, kaufte es und scannte es ein, um dann mit Computerprogrammen die Ähnlichkeiten der beiden Texte zu analysieren.

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Nachdem es so mühsam war, den Sammelband zu beschaffen, fragt sich Weber, wie ein Doktorand in den 1980er-Jahren an diese Quelle gekommen sein könnte. Sollte sich der Verdacht bestätigen, müsse dies nach Meinung von Weber zu studienrechtlichen Konsequenzen führen. "Ich hätte gesagt, bis zur Klärung der Vorwürfe hätte der Beschuldigte beurlaubt werden müssen."

Ob zu den verdächtigen Textpassagen auch noch Datenerfindung hinzukommt, könne "ohne facheinschlägige medizinische Expertise nicht abschließend beurteilt werden", schreibt Weber in seinem Gutachten. Er empfiehlt eine weitere Versuchsreihe, um zu überprüfen, ob derart ähnliche Messkurven überhaupt möglich sind - so wie es Graw in seiner Stellungnahme darlegt.

Vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, wo Graw seine Doktorarbeit einreichte, heißt es: "Wir gehen dem Verdachtsfall nach und können während des damit verbundenen vertraulichen Verfahrens nicht über Einzelheiten der Prüfung oder der sich daran anschließenden Schritte Auskunft geben." Eine Beurteilung durch weitere unabhängige Fachleute steht noch aus. Auch Weber schreibt in seinem Gutachten: "Plagiatsüberprüfungen sind immer mit einer Rest-Irrtumswahrscheinlichkeit behaftet."

Die LMU schreibt auf Anfrage der SZ, man habe "zuständigkeitshalber die Universität Hamburg um die Überprüfung der Arbeit gebeten". Eine Einschätzung zu möglichen Rechtsfolgen sei mit Blick auf die andauernde Überprüfung derzeit nicht möglich.

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