"Beruf?", fragt der Richter, und der Anwalt stutzt. "Kommentator", beginnt Michael Brand, "oder Berater?" Der Rechtsbeistand hätte auch Ex-Fußball-Nationalspieler sagen können, Weltmeister oder Deutscher Meister mit dem FC Bayern. Um die ruhmvolle Karriere des Lothar Matthäus ging es aber am Freitag vor dem Münchner Amtsgericht nicht. Eher um unrühmliches Verhalten im Verkehr: Der 61-Jährige war einem Polizisten aufgefallen, als er mit dem Handy am Ohr in seinem auffälligen Geländewagen über die Prinzregentenstraße steuerte. 100 Euro hätte Matthäus dafür zahlen sollen, doch er legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Zum Gerichtstermin erschien der "Kommentator" dann nicht persönlich, er ließ sich entbinden und seinen Anwalt sprechen. Nämlich den Satz, dass man zur Sache keine Angaben machen werde. Also lauschten Amtsrichter Andreas Szymanowski und der Anwalt den Ausführungen eines Polizisten. Der erzählte, wie er am 15. Juni vergangenen Jahres stadtauswärts an einer Ampel auf der Prinzregentenstraße nahe dem Eisbach gestanden hatte, als ein SUV-Geländewagen "mit auffälliger blau-lila Lackierung" langsam an ihm vorbeirollte. Am Steuer ein Mann, der an das linke Ohr ein Handy gepresst und gesprochen habe.
Der ehemalige Fußballstar ist nicht zum ersten Mal im Verkehr aufgefallen
Er habe gewendet und festgestellt, dass er den Mann "aus dem Fernsehen" kenne. Bei der Aufforderung zum Halten sei der Fahrer zunächst noch sehr freundlich gewesen. Als er den Wagen dann aber an den Fahrbahnrand gewunken habe und erneut zum Fahrer gegangen sei, habe der plötzlich so getan, "als ob er von nichts wüsste".
Richter Szymanowski zweifelte nicht an der Aussage des Polizisten und regte bei Rechtsanwalt Brand eine Rücknahme des Einspruchs an, auch in Bezug auf die Voreintragungen. Sprich: Es war nicht das erste Mal, dass Matthäus erwischt wurde, also könnte die Geldbuße durchaus noch höher ausfallen. Brand lenkte ein, und damit bleibt es bei einem Punkt in Flensburg und 100 Euro Geldbuße. Die wird der Kommentator sicher schnell wieder hereingeredet haben.