Der Vizepräsident zahlt mehrere Tausend Euro für einen guten Zweck, dafür stellt die Landesanwaltschaft das Disziplinarverfahren ein: Mit diesem Ergebnis, das ein Sprecher der Justizbehörde auf Anfrage mitteilt, ist die juristische Aufarbeitung der Verschwendung von öffentlichem Geld an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) beendet. Die Landesanwaltschaft, die unter anderem bei möglichen Dienstvergehen von Beamten tätig wird, hatte das Verfahren Ende 2020 eingeleitet. Es ging dabei insbesondere darum, dass der Vizepräsident sich über einen Zeitraum von zehn Jahren Taxikosten in Höhe von insgesamt 64 000 Euro für Fahrten zwischen München und seinem etwa 90 Kilometer entfernten Wohnort von der LMU hatte erstatten lassen. Aufgedeckt hatte dies der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH).
Vorwürfe der Verschwendung:Verfahren gegen LMU-Vizepräsidenten eingestellt
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Teure Taxirechnungen und andere Ausgaben: Die Justiz wertet das Verhalten eines Vizepräsidenten als Dienstvergehen, ermittelt aber nicht länger. Er zahlt mehrere Tausend Euro, aus seiner Sicht besteht "kein Zweifel" an seiner Unschuld
Von Sebastian Krass

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