Tierversuchsgut Oberschleißheim:Staatsregierung kann Vorwürfe nicht entkräften

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Die Muttersäue im Tierversuchsgut Oberschleißheim verbringen ihr halbes Leben eingezwängt in engen Metallgitter. In vielen Ländern ist das inzwischen verboten, doch in Deutschland ist diese Haltung immer noch Standard, denn es gelten Übergangsfristen. (Foto: Florian Peljak)
  • Die Staatsregierung antwortet auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion, die Schweinehaltung auf dem Tierversuchsgut Oberschleißheim sei in Ordnung..
  • "Völlig inakzeptabel" findet die SPD diese Antwort und vermutet, die Staatsregierung wolle Informationen nicht herausgeben.
  • Die Süddeutsche Zeitung hatte im Dezember 2019 über das Tierversuchsgut der LMU berichtet. Zuchtsauen werden dort in engen Kastenständen gehalten, die von Tierschützern seit Jahren kritisiert werden.

Von Martina Scherf

Ganze drei Monate hat es gedauert, bis die bayerische Staatsregierung eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion zum Tierversuchsgut Oberschleißheim beantwortet hat. Anlass war die Kritik von Studentinnen, im dortigen Schweinestall würden Tiere zum Teil "erbärmlich", auf jeden Fall aber nicht artgerecht gehalten - in einem staatlichen Lehr- und Forschungsbetrieb, wohlgemerkt.

Die Antwort von Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU), abgestimmt mit drei weiteren Ressorts, lautet nun: alles in Ordnung. "Völlig inakzeptabel" findet Florian von Brunn (SPD) diese Auskunft. "Offenbar will die Staatsregierung die betreffenden Informationen nicht herausgeben."

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Am 4. Dezember 2019 hatte die Süddeutsche Zeitung über das Tierversuchsgut der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) berichtet. In dem Betrieb werden vor allem Rinder und Schweine gehalten. Studenten der Tiermedizin absolvieren dort ihre Praktika, um etwas über Zucht- und Haltungsmethoden zu lernen. Fleisch und Milch werden regional verkauft, das Gut erwirtschaftet laut aktuellem Staatshaushalt mehr als eine Million Euro pro Jahr.

Die Zuchtsauen stehen dabei in engen Kastenständen, wie sie immer noch Standard sind in der Landwirtschaft, aber von Tierschützern seit Jahren kritisiert werden. Denn die Muttertiere verbringen ihr halbes Leben eingezwängt in engen Metallgittern, während mehrwöchiger Besamungsversuche und dann wieder beim Säugen der Ferkel. In vielen Ländern ist das längst verboten, in Deutschland gelten noch Übergangsfristen - und auf diese berufen sich die Tiermediziner der Universität.

Florian von Brunn wollte von der Staatsregierung nun unter anderem wissen, welche Kontrollen es in dem Betrieb gab, wie viele Antibiotika dort eingesetzt werden, ob es eine staatliche Vorgabe gibt, Gewinne zu erwirtschaften, und "welche ethischen und tierschutzrechtlichen Vorgaben es gibt bezüglich der Gewinnerzielung".

Das Antwortschreiben - gemeinsam verfasst von den Ministerien für Wissenschaft, Umwelt, Landwirtschaft und Finanzen - umfasst 16 Seiten. Wesentliche Fragen, so Brunn, blieben jedoch unbeantwortet. So ist zwar detailliert aufgelistet, welche unhaltbaren Zustände Kontrolleure im Jahr 2014 vorgefunden hatten, ein Jahr, nachdem das Tierschutzgesetz verschärft worden war: Ratten und Vogelkot in den Futtertrögen, kranke und "sehr schmutzige" Tiere, "ein frisch totes Ferkel", zu enge Kastenstände, stickige Luft - die Liste der Mängel war lang. Offenbar hatten die verantwortlichen Tiermediziner der LMU solche Zustände jahrzehntelang ignoriert.

Die Mängel seien "nachhaltig beseitigt worden", teilt das Ministerium nun mit. Die Sterblichkeitsrate der Ferkel und der Austausch der Zuchtsauen lägen unter dem Bundesdurchschnitt. Zuständig für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes sei die Kreisverwaltungsbehörde, in diesem Fall das Landratsamt München.

Am 6. Dezember 2019, zwei Tage nach der Veröffentlichung des SZ-Berichts, seien deren Kontrolleuren noch folgende Beanstandungen aufgefallen: Jungsauen mit verlängerten Klauen, ein lahmes Tier, zwei Schwanzbeißer, vereinzelt Schwielen und vergrößerte Karpalgelenke, unzureichendes Beschäftigungsmaterial - die enge Haltung erzeugt Stress, das ist bekannt. "Es findet sich kein Wort dazu, was getan wird, um die Zustände zu verbessern", moniert Brunn.

"Völlig unglaubwürdig und inakzeptabel" sei auch die Antwort auf die Frage nach der Dokumentation von Krankheitsbildern: "Eine routinemäßige Übermittlung oder zentrale Erfassung durch die Tierschutzbehörden findet nicht statt." Auch der Antibiotikaeinsatz sei nur für Masttiere, nicht aber für Zuchtsauen meldepflichtig, lässt das Ministerium wissen. "Es ist unglaubwürdig, dass bei einer Einrichtung des Freistaats ohne Aufzeichnung und Rechnungslegung Antibiotika verabreicht werden können", sagt Brunn.

Und dann ist da noch die Frage nach der Schweigeverpflichtung, die Studenten nach eigener Aussage unterzeichnen mussten. Auch in diesem Punkt ist die Antwort vage: Studierende unterlägen keiner Verschwiegenheitspflicht, heißt es, und: "Eine Erhebung, in welchen Betrieben im gesamten Verantwortungsbereich der Staatsregierung Verschwiegenheitserklärungen abzugeben sind, ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten." Von einem "Skandal" könne nicht die Rede sein, so die Staatsregierung. Es werde angestrebt, "über das rechtlich gebotene Mindestmaß hinaus dem Tierwohl gerecht zu werden". Wie, das wird allerdings nicht erklärt.

Von Brunn sagt, die Erklärungen hätten "das Niveau von Taschenspielertricks". Er drängt auf eine konkrete Antwort bis zum kommenden Montag. "Andernfalls behalte ich mir rechtliche Schritte vor."

© SZ vom 05.03.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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