LMU-Affäre:Disziplinarverfahren gegen Uni-Vizepräsidenten

Wegen Corna-Krise geschlossene LMU in München, 2020

Das Hauptgebäude der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität am Geschwister-Scholl-Platz.

(Foto: Stephan Rumpf)

Der Beamte hat sich jahrelang Taxifahrten von der Uni nach Hause erstatten lassen - für insgesamt 64 000 Euro. War das ein Vergehen? Die Landesanwaltschaft ermittelt.

Von Sebastian Krass

Die Landesanwaltschaft hat gegen einen Vizepräsidenten der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das erklärte ein Sprecher der Behörde, die unter anderem für die Verfolgung von möglichen Dienstvergehen durch Beamte zuständig ist, auf Anfrage. In diesem Fall gehe es um "Vorwürfe im Zusammenhang mit der Abrechnung von Reise- und Bewirtungskosten". Man untersuche Vorgänge, bei denen womöglich die vorgeschriebenen "Höchstbetragsgrenzen ohne Vorliegen sachlicher Gründe überschritten wurden". Zudem ermittele die Landesanwaltschaft "wegen möglicher haushaltsrechtlicher Verstöße" und wegen der "Abrechnung bzw. Erstattung von Kosten für Taxifahrten in fünfstelliger Höhe", erklärt der Sprecher.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hatte im Sommer Prüfungsergebnisse publik gemacht, denen zufolge es in mehreren Fällen an der LMU zur Verschwendung öffentlicher Gelder gekommen sei. Einer von fünf Vorgängen, die der ORH nannte, war, dass der Vizepräsident sich über einen Zeitraum von zehn Jahren Taxikosten für Fahrten von München in seinen etwa 90 Kilometer entfernten Wohnort in Höhe von 64 000 Euro habe erstatten lassen. Der ORH war von 2017 an bei einer Prüfung auf die "Missstände" im Abrechnungswesen der LMU gestoßen.

Danach hatte die Staatsanwaltschaft zu verschiedenen Aspekten gegen den Vizepräsidenten ermittelt, ging aber letztlich von einer "geringen Schuld" aus, weil es für die Vorgänge an der LMU kein echtes Regelwerk gegeben habe und der Beschuldigte "bestehende Gepflogenheiten weitergeführt" habe. Das Verfahren wurde im Juni dieses Jahres gegen Zahlung einer Geldauflage von 1500 Euro eingestellt. Ein Anwalt des Vizepräsidenten betonte, sein Mandant habe sich strafrechtlich nicht schuldig gemacht. Zu den Taxifahrten erklärte er, es habe dafür "durchgängig Dienstreisegenehmigungen" gegeben, die Abrechnungen seien von der Verwaltung geprüft und "nicht beanstandet" worden.

Es ist üblich, dass die Landesanwaltschaft bei möglichen Dienstvergehen von Beamten erst nach Abschluss eines strafrechtlichen Verfahrens aktiv wird mit ihrer disziplinarrechtlichen Prüfung. Genauere Angaben, zu welchen Vorgängen neben den Taxifahrten ermittelt wird, macht der Sprecher der Landesanwaltschaft nicht. Ebenso wenig äußert er sich zu möglichen Konsequenzen oder Strafen, sollte der Vizepräsident für schuldig befunden werden. Zunächst habe dieser Gelegenheit, Stellung zu nehmen, damit sei "nicht vor Ende Januar 2021 zu rechnen".

Der Anwalt des Vizepräsidenten erklärt auf eine Anfrage, ob dieser sich bei den genannten Vorwürfen disziplinarrechtlich etwas zu schulden hat kommen lassen: Sein Mandant werde sich "zu etwaigen haushaltsrechtlichen Verstößen (...) im Hinblick auf das laufende Verfahren nicht weiter äußern". Er sehe sich "nicht veranlasst, irgendwelche Konsequenzen im Hinblick auf sein Dienstverhältnis oder Amt als Vizepräsident der LMU zu ziehen". Im Übrigen betont der Anwalt, auch im Disziplinarverfahren gelte die Unschuldsvermutung.

Wie bewertet LMU-Präsident Bernd Huber die Sache? Genießt der Vizepräsident weiter sein Vertrauen? Gibt es Überlegungen, dass dieser sein Amt ruhen lässt? Die Antwort des Präsidenten auf diese Fragen fällt kurz aus. Man könne "solche Bewertungen" nicht abgeben, ohne zu wissen, wie das Verfahren ausgeht, richtet Hubers Sprecherin aus, "wir sehen daher derzeit auch keinen Handlungsbedarf".

Der oberste LMU-Aufseher, Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU), lässt auf die Fragen, ob der Vizepräsident im Amt bleiben solle und welche Bedeutung das Disziplinarverfahren für den Ruf von Bayerns größter Uni habe, über eine Sprecherin lediglich ausrichten, er könne sich "zu laufenden Disziplinarverfahren" nicht äußern.

Dass die Landesanwaltschaft ein Disziplinarverfahren eingeleitet hat, wirft auch Fragen zur Arbeit eines Staatsanwalts auf, den der Freistaat zur Aufarbeitung der ORH-Vorwürfe in die LMU entsandt hatte. Die von dem Juristen geleitete Stabsstelle habe in ihrem Abschlussbericht keinen "Handlungsbedarf" für dienstrechtliche Schritte gesehen, erklärte die LMU im Sommer. Die Ergebnisse der Stabsstelle sind in eine Stellungnahme eingeflossen, die das Wissenschaftsministerium im Herbst an den ORH übersandt hat. Dort läuft die Prüfung dieser Stellungnahme noch, und es sind offenbar noch Nachfragen offen: Zu einem "Teilkomplex" könne das Ministerium sich bis Ende Januar äußern, erklärt ein ORH-Sprecher.

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