NachverdichtungGericht kippt Bebauung eines Hinterhofs in München

Die Gegner einer Nachverdichtung an der Lindenschmitstraße 25 haben einen wichtigen Erfolg vor Gericht erzielt.
Die Gegner einer Nachverdichtung an der Lindenschmitstraße 25 haben einen wichtigen Erfolg vor Gericht erzielt. (Foto: Robert Haas)

Ein Investor will an der Lindenschmitstraße in Sendling drei „Townhäuser“ bauen und müsste dafür Bäume fällen. Dagegen klagt ein Naturschutzverband und erzielt vor Gericht einen erstaunlichen Erfolg.

Es ist ein aufsehenerregender Gerichtsbeschluss für den Baumschutz und gegen die Nachverdichtung von Hinterhöfen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Baugenehmigung für ein zusätzliches Wohngebäude hinter einem denkmalgeschützten Altbau an der Lindenschmitstraße 25 im Münchner Stadtteil Sendling vorerst gekippt. Es ist ein Beschluss im Eilverfahren, der zugleich die entgegengesetzte Entscheidung des Verwaltungsgerichts als erster Instanz korrigiert.

Der Naturschutzverband Wildes Bayern hatte mit seinem Verbandsklagerecht die von der Stadt München erteilte Baugenehmigung für das Nachverdichtungsprojekt angegriffen. Zunächst ging es dem Verband, der von der Kanzlei Schönefelder Ziegler vertreten wurde, darum, die geplante und von der Stadt genehmigte Fällung von Bäumen zu verhindern. Im Weiteren aber war das Ziel, das Nachverdichtungsprojekt insgesamt zu verhindern.

Der VGH hat nun mit einer ausführlichen Begründung entschieden, dass „das Entfernen geschützter Gehölze nur genehmigt werden kann, wenn (…) ein Anspruch auf Genehmigung eines Vorhabens besteht“. Ein solcher Anspruch bestehe hier aber nicht, da das Neubauprojekt eines privaten Investors sich nicht in die nähere Umgebung einfüge. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

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