Proteste der "Letzten Generation":Darf die Stadt München Klima-Blockaden einfach verbieten?

Proteste der "Letzten Generation": Bis zu 3000 Euro Bußgeld droht künftig Teilnehmern der Proteste - und den Organisatoren bis zu einem Jahr Haft.

Bis zu 3000 Euro Bußgeld droht künftig Teilnehmern der Proteste - und den Organisatoren bis zu einem Jahr Haft.

(Foto: Sachelle Babbar/IMAGO/ZUMA Wire)

Verfassungsjuristen zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Erlasses - und die Aktivisten spotten über das Verbot der Proteste. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur sogenannten Allgemeinverfügung.

Von Ronen Steinke

Nirgends in Deutschland geht der Staat so hart gegen die Klimaaktivisten vor wie in München - und nun hat die bayerische Landeshauptstadt den Druck noch einmal erhöht. Mit einer sogenannten Allgemeinverfügung, die am Freitagabend online veröffentlicht wurde, hat die Stadt vorbeugend alle Klimaproteste verboten, "bei denen sich Teilnehmende fest mit der Fahrbahn verbinden" oder sich auf Autobahnen setzen, sofern diese Aktionen nicht 48 Stunden vorher angemeldet werden. Dies gilt bis 8. Januar. Was heißt das? Was sind die Konsequenzen? Und ist das rechtens?

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