Nach Blockade der Luitpoldbrücke:Acht Klimaaktivisten müssen in längeren Polizeigewahrsam

Nach Blockade der Luitpoldbrücke: Klimaaktivisten der Gruppe "Letzte Generation" sitzen auf der Prinzregentenstraße und blockieren den Verkehr.

Klimaaktivisten der Gruppe "Letzte Generation" sitzen auf der Prinzregentenstraße und blockieren den Verkehr.

(Foto: Lennart Preiss/dpa)

Am Montag störten Mitglieder der Gruppe "Letzte Generation" gleich zweimal den Verkehr in München - darunter war auch jemand, der erst kürzlich aus dem Gewahrsam entlassen wurde.

Nach einer zweimaligen Verkehrsblockade in München sind erneut mehrere Klimaaktivisten der "Letzten Generation" für teilweise mehrere Tage in Polizeigewahrsam genommen worden. Das Amtsgericht München habe die Fälle geprüft und den Gewahrsam angeordnet, teilte die Polizei am Dienstag mit.

Am Montag hatten Aktivisten in München gleich zweimal den Verkehr blockiert, darunter befand sich laut "Letzter Generation" auch eine Person, die erst vor einer Woche aus einem mehrtägigen Polizeigewahrsam entlassen worden war.

Zunächst hatten neun Aktivisten an der Luitpoldbrücke den Verkehr blockiert, einige von ihnen klebten sich dabei auf der Straße fest. Die Polizei nahm die Beteiligten vorläufig mit, ließ sieben von ihnen kurz darauf aber wieder gehen. Kaum waren sie auf freiem Fuß, klebten sich sechs Aktivisten an derselben Stelle erneut auf der Straße fest. Am Ende des Tages ordnete das Amtsgericht München gegen acht der neun beteiligten Aktivisten einen längeren Polizeigewahrsam an. Drei müssen nun sogar die Zeit bis zum 2. Dezember in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim verbringen.

Seit einer ähnlichen Protestaktion in München vor einigen Wochen befinden sich dort bereits 13 Mitglieder der Gruppierung. Sie waren auf richterliche Anordnung hin für insgesamt 30 Tage in Polizeigewahrsam geschickt worden. Einer dieser Aktivisten befand sich nach Angaben der Gruppe am Montag weiter im Hungerstreik, den er gut eine Woche zuvor begonnen hatte.

Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu 30 Tage lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal um weitere 30 Tage verlängert werden. Die Protestgruppe "Letzte Generation" sorgt mit ihren Blockadeaktionen oder durch Attacken auf Kunstwerke derzeit regelmäßig für Schlagzeilen. Die Aktivisten wollen damit auf die Zerstörung der Umwelt und den Klimawandel aufmerksam machen.

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