Urteil:Teures Ende einer Corona-Party

Eine 22-Jährige muss 300 Euro Strafe zahlen, weil sie eine Polizistin beleidigt hat. Bei der illegalen Corona-Party im Lehel flohen zwei Gäste durchs Fenster.

Von Susi Wimmer

Bullen sind an sich meist friedliebende Weidetiere, die allerdings bei falschem Umgang auch schnell mal rot sehen. Bei zweibeinigen Artgenossen kann es zuweilen sogar vor Gericht enden, wenn es zu verbalen Entgleisungen kommt und man sie als "Scheißbullen" tituliert. Anlass für die Beleidigung war eine illegale Corona-Party, zu der ein Nachbar die Polizei gerufen hatte. Dabei beschimpfte eine 22-jährige Hotelfachschülerin eine Polizistin. Die junge Frau muss nun laut Amtsgerichtssprecher Klaus-Peter Jüngst für den verbalen Fehltritt 300 Euro Strafe zahlen.

Rein gesundheitlich und finanziell hat sich die illegale Party mit nur dürftig verhängten Fenstern Mitte November im Lehel nicht gelohnt: Als die Polizei gegen 22.40 Uhr anrückte, sprangen zwei junge Männer fluchtartig aus dem erhöhten Erdgeschoss-Fenster hinaus in den Hinterhof. Einer riss sich die Bänder, der andere brach sich eine Rippe. Beide wurden von Streifenbeamten wieder zurück ins Haus gebracht. Das Rufen eines Rettungswagens, so erzählte ein Polizist vor Gericht, hätten sie abgelehnt.

Zwischen der Hotelfachschülerin und einer 24-jährigen Polizistin entspann sich derweil ein unschöner Dialog. Sie solle nicht so frech sein, sagte die Schülerin zur Beamtin, und: "Warum sind Frauen bei der Polizei zu anderen Frauen so gemein?" Dann sei noch ein übles Schimpfwort gefallen und schließlich noch der Ausdruck "Scheißbullen". Eine Freundin habe die 22-Jährige dann weggezogen.

In der Hauptverhandlung erklärte die Angeklagte, sie könne sich an das Wort mit den Weidetieren nicht mehr erinnern. Und das andere Wort habe sie gesagt, allerdings sei das als Sprachnachricht an eine Freundin gewesen. Das fragliche Handy befinde sich aber nicht mehr in ihrem Besitz. Die Freundin der 22-Jährigen bestätigte zunächst die Aussagen ihrer Vorrednerin, lenkte aber nach etlichen Hinweisen der Richterin auf die Wahrheitspflicht ein und erklärte, sie könne sich auch nicht mehr so richtig erinnern.

Ja, die Stimmung sei natürlich "ein bisschen angespannt gewesen", räumte die Schülerin schließlich ein. "So, jetzt wird's aber teuer", habe die Polizistin gesagt, als sie hereinkam. Woraufhin die Schülerin "ein bisschen patziger" geworden sei. Den Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 15 Euro hatte die junge Frau abgelehnt, da sie nur Arbeitslosengeld II beziehe. Die Richterin machte sie darauf aufmerksam, dass bei einer Verurteilung die Tagessatzhöhe höher ausfalle, woraufhin die Schülerin ihren Einspruch zurücknahm. Das Urteil ist somit rechtskräftig. (Az 843 Cs 236 Js 109921/21).

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