Die Landtagswahl am 8. Oktober 2023 verspricht in München enorm spannend zu werden. Bei der Wahl der neun Direktmandate wird entschieden, ob die Grünen nach ihrem sensationellen Abschneiden 2018 stärkste Kraft bleiben. Damals gewannen sie in fünf Stimmkreisen, der CSU blieben nur noch vier. Die Christsozialen wollen jedoch zurückschlagen und wieder die Nummer eins bei den Direktmandaten in München werden.
Die SPD hatte bei der Wahl 2018 nirgends mehr Chancen auf einen Stimmkreissieg. Die besten Ergebnisse erzielt sie traditionell im Norden, den bekanntesten Kandidaten präsentiert sie diesmal in Giesing: Dort tritt der Spitzenkandidat und Landesvorsitzende der Bayern-SPD, Florian von Brunn, an. Die FDP verzeichnet bei den Direktkandidaten einen prominenten Neuzugang: Susanne Seehofer, Tochter des früheren CSU-Ministerpräsidenten Horst Seehofer, kandidiert für die Liberalen im Stadtzentrum. Bei den Freien Wählern reduziert sich die Bekanntheit der Stadt auf ein Gesicht: Kultusminister Michael Piazolo.
Große Aufmerksamkeit wird auch die Frage auf sich ziehen, welche Partei insgesamt die meisten Gesamtstimmen in München auf sich vereinen kann. Bei einer Landtagswahl werden die Erststimmen (für den Stimmkreis-Kandidaten) und die Zweitstimmen (für die Partei) addiert. Beim letzten Mal verdrängten auch hier die Grünen die CSU von der Spitze. Das Ergebnis in der Landeshauptstadt entschied bisher für die Grünen, die SPD und die FDP sehr stark über ihr Abschneiden bei der Landtagswahl. Sie haben ihre Stärken im städtischen Raum, während CSU, Freie Wähler und AfD traditionell auf dem Land Vorteile haben.
Was Sie sonst noch über die Landtagswahl in München wissen müssen:
Wo werden Direktmandate vergeben?
Das Gebiet der Stadt ist in neun Stimmkreise aufgeteilt, in denen jeweils um die 100 000 Wahlberechtigte leben. Sie tragen die offiziellen Nummern 101 (Hadern) bis 109 (München-Mitte). Hier wird ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin gewählt. Diese Stimmen fließen zudem in das Gesamtergebnis aus Erst- und Zweitstimmen ein, das über die Verteilung der Landtagssitze entscheidet.
Sollten einer Partei mehr Plätze zustehen als sie Direktmandate gewonnen hat, kommen die Abgeordneten von den Listen zum Zug. Diese werden in jedem der sieben Wahlkreise in Bayern (analog zu den Regierungsbezirken) getrennt aufgestellt. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr durch das Gesamtergebnis zustehen, erhalten die übrigen Parteien anteilig ebenfalls weitere Parlamentssitze, sogenannte Ausgleichsmandate.
München stellt seit der letzten Wahl 2018 deshalb 22 Abgeordnete im Landtag. Neben den neuen Stimmkreissiegern zogen 13 über die Liste ein: drei von den Grünen, fünf von der SPD, drei von der FDP und jeweils einer von den Freien Wählern und der AfD.
Die einzelnen Münchner Stimmkreise im Überblick:
Wie lange kann man sich als Kandidat oder Kandidatin bewerben?
Die meisten Parteien haben sich bereits entschieden, wen sie in München in den Wahlkampf schicken. Die Vorschläge müssen laut dem Wahlamt bis spätestens 27. Juli 2023 um 18 Uhr dort schriftlich eingegangen sein. Abgeben müssen die Parteien dann jeweils Listen für den Wahlkreisvorschlag und mindestens eine Person als Stimmkreisbewerberin oder Stimmkreisbewerber.
Die Kleinst-Parteien schaffen es meist nicht, für alle Stimmkreise Kandidatinnen oder Kandidaten zu finden. Manchmal kooperieren auch Parteien, beispielsweise benennen die Linke und die Partei Mut gemeinsam ihre Direktkandidaten.
Wer darf wählen?
Wer seine Stimme abgeben will, muss im offiziellen Wählerverzeichnis aufgeführt sein. Dieses wird am 27. August 2023 geschlossen. Berechtigt zur Stimmabgabe sind alle Münchnerinnen und Münchner mit einem deutschen Pass, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit drei Monaten in Bayern ihren Hauptwohnsitz haben. Die Stadt rechnet mit etwa 915 000 Münchnerinnen und Münchnern, die zur Wahl gerufen werden.
Die Wahlbenachrichtigungen werden vom 27. August an gedruckt und in den Wochen danach verschickt. Sie müssen bis spätestens 17. September 2023 zugestellt sein.
Wo und wie kann man seine Stimme abgeben?
Für die Landtagswahl wird die Stadt nach bisherigem Stand 506 Wahllokale einrichten. Die Zahl kann sich jedoch noch geringfügig verändern. Wer bei der Wahl offiziell mithelfen will, kann sich schon jetzt beim Wahlamt per Mail melden (wahlhelfende.kvr@muenchen.de).
Nach den Osterferien, voraussichtlich vom 17. April 2023 an, soll auf der städtischen Internetseite muenchen.de eine Anmeldemaske zur Verfügung stehen. Die Briefwahl-Unterlagen werden frühestens vom 28. August an verschickt. Diese müssen die Wählerinnen und Wähler bis spätestens am Freitag vor der Wahl beantragen, also dem 6. Oktober um 15 Uhr. Für digitale Anträge endet die Frist bereits am 4. Oktober.
Was macht der neue Chatbot?
Für die Landtagswahl will die Stadt erstmals eine voll digitale Informationsplattform für Basisfragen anbieten: Ein sogenannter Chatbot soll von Mitte April an im Netz verfügbar sein. Es handelt sich dabei um ein Dialogprogramm, das mit Hilfe künstlicher Intelligenz Fragen beantworten kann.
Laut Kreisverwaltungsreferat ist der Chatbot so programmiert, "dass Schlagworte aus den eingehenden Anfragen mit passenden Antworten verknüpft sind". Das System arbeitet voll automatisch und ist selbstlernend, so dass Antworten kontinuierlich angepasst werden und sich das Angebot erweitert. Sollte der Chatbot keine passende Antwort finden, leitet er die Fragen an Mitarbeiter weiter. Diese bieten wie bisher auch einen Informationsservice rund um die Landtagswahl an.
Was wird noch digital umgesetzt bei der Wahl?
Im Rahmen des eingesetzten Wahllokal-Systems wird es künftig eine neue digitale Funktion zur Prüfung der Gültigkeit von Wahlscheinen geben. Daneben könnte es laut KVR erste Tests zu weiteren Möglichkeiten der Digitalisierung im Wahlverfahren geben, insbesondere für eine digitale Signatur der Niederschriften. Dabei handelt es sich um eine Art Protokoll vom Wahltag, dass alles korrekt gelaufen ist. Das muss bis jetzt per Hand unterschrieben und dann im Original weitergereicht werden. Für den digitalen Versuch muss aber noch rechtzeitig die erforderliche Ausnahmegenehmigung des bayerischen Digitalministeriums eingehen.
Wann darf man Plakate aufhängen?
München hat eine eigene Verordnung erlassen, die das Aufstellen von Wahlplakaten im Stadtgebiet regelt. Parteien, Wählergruppen, Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Ständer und Plakate drei Monate vor dem Wahltermin in der Stadt verteilen. 14 Tage danach muss die Wahlwerbung abgehängt sein. Plakate mit Hinweisen zu konkreten Veranstaltungen können jederzeit gehängt oder aufgestellt werden. Erlaubt ist dies offiziell sechs Wochen vor dem Termin, zwei Wochen danach müssen sie wieder eingesammelt sein.