Der Wedekindplatz in Schwabing zählt im Nachtleben zu den beliebtesten Zielen – gerade am Wochenende und insbesondere zu später Stunde. Seit das Areal an der Feilitzschstraße vor gut zehn Jahren umfassend aufgehübscht wurde, ist es nicht nur ein Treffpunkt für allerlei Nachtschwärmer. Sondern sie finden dort bei diversen Döner- und Burgerläden auch partykompatible Wegzehrung sowie – um selbige hinterher hinunterzuspülen – etliche Bars und Lokale, die teils bis in die Morgenstunden geöffnet sind.
Um von den Scharen der Feiernden (noch) mehr zu profitieren, hat die Betreiberin der „Landstreicher Bar“ am Wedekindplatz unlängst eine Baugenehmigung samt Nutzungsänderung bei der Stadt beantragt. Das Ziel: Ein Teil des Lokals soll so umgestaltet werden, dass dort am späten Freitag- und Samstagabend auch DJs auflegen können und Livemusik gespielt werden kann.

Lokale in Schwabing:Sieht so die Zukunft der Gastronomie aus?
Die hohen Mieten in München machen auch Lokalen zu schaffen. Das Café Buur und die Hamburgerei gehen jetzt mit einem ungewöhnlichen Sharing-Modell an den Start.
Diesen Antrag hat die Stadt jedoch abgelehnt, wogegen die Servus Ahoi GmbH Klage einreichte. Sie betreibt in den früheren Räumlichkeiten des legendären „Drugstore“ an der Feilitzschstraße 12 nicht nur die „Landstreicher Bar“, sondern nebenan auch eine Kombination aus Brunch-Angebot („Café Buur“) und Burger-Laden („Hamburgerei“). In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München zeichnete sich nun jedoch ab, dass die Erfolgsaussichten der Servus Ahoi GmbH nur gering sind. Sie zog daher ihre Klage zurück, worauf das Verfahren eingestellt wurde. An ihrem ursprünglichen Vorhaben will die Betreiberin indes festhalten. So kündigte ihr Anwalt an, demnächst einen neuen, nachgebesserten Antrag einzureichen.
Schließlich hatte die Stadt die Genehmigung auch deshalb nicht erteilt, weil die Gaststätte ihr zufolge aus baurechtlicher Sicht in einem allgemeinen Wohngebiet liegt. Dort gelten strengere Vorschriften; unter anderem sind Vergnügungsstätten nicht erlaubt. In der Verhandlung machte die Vorsitzende Richterin jedoch deutlich, dass das Gebiet am Wedekindplatz aus Sicht ihrer Kammer kein allgemeines Wohngebiet sein dürfte, sondern eher eine Gemengelage – also ein Nebeneinander von Wohnen und gewerblicher Nutzung. Diese Auffassung dürfte ganz im Sinne der Klagepartei sein. Zugleich beanstandete die Richterin jedoch das vorgelegte Betriebskonzept für die geplante Nutzungsänderung – allen voran mit Blick auf den Lärmschutz.
Zwar habe die Antragstellerin ein Schallschutzgutachten vorgelegt, doch dieses weise verschiedene Mängel auf, sagte die Richterin. „Auf dieser Grundlage kann man nicht von der Stadt verlangen, dass sie die Genehmigung ausgibt.“ Zudem lasse das Betriebskonzept viele Fragen offen – unter anderem die Lage und Größe der geplanten Bühne im Lokal, die genauen Zeiten der Auftritte und Konzerte, die maximale Besucherzahl sowie den erwarteten Lautstärkepegel bei Livemusik. Da es hier an konkreten Angaben mangele, „ist es schwierig für die Lärmbetroffenen abzusehen, wohin die Reise geht“, sagte die Richterin.
Auf all diese Punkte wird die Servus Ahoi GmbH bei einem neuerlichen Antrag eingehen müssen. Einer ihrer Vertreter betonte vor Gericht: „Final geht es um zweimal fünf Stunden in der Woche – am Freitag- und Samstagabend. Der Rest ist durchgehend ein Restaurantbetrieb.“ Ihm zufolge habe man bei einem Umbau der „Landstreicher Bar“ vor drei Jahren 150 000 Euro in die Hand genommen, um den Schallschutz im Lokal auf das notwendige Maß zu verbessern. „Wir haben sehr viel investiert und sind davon ausgegangen, dass wir alles gemacht haben.“
Zudem wies er darauf hin, dass es in den vergangenen Jahren keine Lärmbeschwerden gegeben habe. Überdies gebe es rund um den Wedekindplatz etliche Lokale, wo mehrmals die Woche bis in die Morgenstunden DJ-Musik gespielt werde. „Komisch, dass wir der einzige Laden sein sollen, dem man das verneint.“
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, die Klage betreffe die Räumlichkeiten der „Hamburgerei“. Das ist nicht korrekt. Vielmehr geht es um die benachbarte „Landstreicher Bar“, die ebenfalls von der Servus Ahoi GmbH betrieben wird.

