Urteil am Landgericht:Blutiges Ende einer Ehe

Gegenseitige Beleidigungen, Schubsereien und am Ende ein Stich mit dem Messer: Das Landgericht verurteilt eine 44-Jährige zu einer Bewährungsstrafe. Das sei "gerade noch schuldangemessen".

Von Susi Wimmer

"Der Haftbefehl wird aufgehoben. Sie sind frei", sagt der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann. In Schwurgerichtssälen, in denen Kapitaldelikte verhandelt werden, sind derartige Sätze und filmreife Happy Ends rar gesät. Diese Woche aber fielen sich Nisreen S. und ihre Kinder in die Arme, lachten und weinten, und torkelten trunken vor Glück untergehakt aus dem Gerichtssaal.

Die Staatsanwaltschaft hatte der 44-Jährigen vorgeworfen, sie habe versucht, ihren Ehemann mit einem Messer zu töten. Aber am Ende folgt die zweite Strafkammer am Landgericht München I der Verteidigerin Birgit Schwerdt, sieht lediglich eine gefährliche Körperverletzung als vollendet an und verhängt eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung.

Das Glück ist ein flüchtiger Geselle, und ob Nisreen S. und ihr Mann in ihrer Ehe jemals glücklich waren, sei dahingestellt. Der sieben Jahre ältere Mann habe bei ihren Eltern um ihre Hand angehalten, als sie 17 gewesen sei, erklärt Nisreen S. Im Zeugenstand sagt ihr Noch-Ehemann: Es sei eine Zweckehe gewesen, "sie war abhängig von mir, es gab keinen gegenseitigen Respekt". Am 25. Mai vergangenen Jahres kam es am Telefon zum Streit, wer die Einkäufe erledige. Der Mann fragte die Tochter am Hörer: "Wo ist deine Mutter, die blöde Kuh, wird immer fetter und sitzt nur zu Hause." Der Lautsprecher war an, Nisreen S. stand daneben.

"Das war wohl die normale Tonlage unter den Eheleuten", sagt Richter Riedmann bei der Urteilsverkündung. Die Frau war auch schon mehrfach vor ihrem gewalttätigen Mann in ein Frauenhaus geflüchtet. Sie selbst soll ihrem Ehemann geantwortet haben, wenn er heim komme, werde sie ihn abstechen. Ein Satz, den die Tochter nicht bezeugen konnte. "In dubio pro reo", sagt Riedmann. Im Zweifel für den Angeklagten.

An jenem Tag im Mai, als der Mann nach Hause kam, stand Nisreen S. mit einem langen Küchenmesser in der Hand da. Sie habe Tomaten geschnitten zuvor, ließ sie sich vor Gericht ein. "Kein Zeuge hat was von Tomaten erwähnt", entgegnet der Richter. Dem verbalen Streit folgte ein Gerangel, die Tochter stellte sich zwischen die Eheleuten, und Nisreen S. sagt, sie habe mit dem Messer nur herumgefuchtelt. Der Ehemann jedoch war sich sicher: "Sie hat gezielt versucht, mich zu verletzen." Tatsächlich fügte die Ehefrau ihrem Mann eine vier Zentimeter lange und ein Zentimeter tiefe Schnittwunde am Hals zu. Eine Arterie wurde verletzt, die Wunde blutete stark. Daraufhin habe sie sofort aufgehört, die Kinder hätten ihr das Messer abgenommen. "Sie hätte weitermachen können", erklärt Riedmann. So aber sei die Tat als strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt zu sehen.

Verteidigerin Birgit Schwerdt hatte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung gefordert, Staatsanwältin Johanna Heidrich zwei Jahre und neun Monate Gefängnis. Zwei Jahre auf Bewährung sei "gerade noch schuldangemessen", befindet die Kammer. Die Frau sei nicht vorbestraft, Beleidigungen, Schubsereien und sogar Tritte gab es beidseitig, und letztendlich musste der Ehemann lediglich ambulant in der Klinik behandelt werden. Die fast einjährige Untersuchungshaft sei für Nisreen S. besonders hart gewesen, weil einer ihrer Söhne im Wachkoma liege und sie ihn nicht besuchen konnte.

"Sie sind jetzt frei", sagt Riedmann zum Schluss. "Was Sie draus machen, hängt von Ihnen ab."

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