Verkauf von Kriegswaffen:Dafür "geht man halt in den Knast, auch wenn man alt ist"

Verkauf von Kriegswaffen: Im Münchner Landgericht wurde der Fall von Krista M. verhandelt.

Im Münchner Landgericht wurde der Fall von Krista M. verhandelt.

(Foto: imago stock&people)

Ein Maschinenbauer aus Kroatien gerät beim Verkauf von Kriegswaffen an einen V-Mann der Polizei. Das Landgericht verhängt nun gegen den 62-Jährigen eine Haftstrafe - und bezeichnet dessen Vorgehen als "brutal gefährlich".

Von Andreas Salch

Als Krista M. im Sommer 2021 in einer Bar der Schwanthalerhöhe einem ihm unbekannten Mann Kriegswaffen anbot, ahnte er nicht, dass er an einen V-Mann der Polizei geraten ist. M. versprach dem Unbekannten vollautomatische Sturmgewehre. Kurz darauf lieferte Krista M., wie vereinbart. An diesem Dienstag verurteilte die 8. Strafkammer am Landgericht München I den aus Kroatien stammenden 62-jährigen Maschinenbauer unter anderem wegen vorsätzlicher unerlaubter Einfuhr von Kriegswaffen zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft.

Der Entscheidung war eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorausgegangen. Für den Fall eines umfassenden Geständnisses hatte die Kammer unter Vorsitz von Richter Gilbert Wolf Krista M. zugesichert, ihn zu nicht mehr als dreieinhalb Jahren Haft zu verurteilen. Dass die verhängte Strafe jedoch am "untersten Rand" des zuvor vereinbarten Strafmaßes liege, begründete Wolf unter anderem mit dem Vorgehen der Polizei.

Nachdem Krista M. dem V-Mann gemäß Absprache Mitte September 2021 erstmals drei Sturmgewehre vom Typ AK 47 mit Munition zum Preis von 9000 Euro geliefert hatte, sollte nur wenige Wochen später ein weiterer Waffendeal abgewickelt werden. Diesmal ging es um eine Maschinenpistole, zwei großkalibrige halbautomatische Pistolen und ein weiteres vollautomatisches Sturmgewehr. Die Waffen wurden allerdings von der Polizei am Grenzübergang Freilassing sichergestellt.

"Eine polizeiliche Tatprovokation kann nicht ausgeschlossen werden"

Dieses zweite Geschäft sei "überflüssig" gewesen, um den Angeklagten zu überführen, betonte Richter Wolf bei der Urteilsbegründung und fügte hinzu: "Eine polizeiliche Tatprovokation kann nicht ausgeschlossen werden." Auch M.s Verteidiger, Rechtsanwalt Kai Wagler ging bei seinem Plädoyer auf den zweiten Waffendeal ein. Die Ermittler der Polizei hätten seinen Mandanten in dieses Geschäft regelrecht "hineingetrieben", empörte er sich und sprach von einer "Unverschämtheit".

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der drei Jahre und fünf Monate Haft forderte, räumte zwar ein, dass durch die Polizei für eine weitere Waffenlieferung "ein Anreiz gesetzt" worden sei. Gleichwohl sei Krista M. darauf eingegangen und habe sogar noch unaufgefordert Munition mitgeliefert. Dies deute darauf hin, dass der 62-Jährige ein "Folgegeschäft" habe machen wollen und ein noch "größerer Waffenhandel intendiert" gewesen sei. Es sei "großes Glück, dass der Angeklagte auf eine Vertrauensperson der Polizei gestoßen ist", so die Staatsanwaltschaft. Zu Lasten von Krista M. werte er unter anderem, dass diesem das "Risiko der Weiternutzung" der Waffen nicht interessiert habe. Das Sturmgewehr AK 47 wird weltweit häufig von Attentätern bei Terroranschlägen genutzt.

Auf die Frage von Richter Wolf, warum es zu einem zweiten Waffengeschäft gekommen sei, hatte ein Ermittler der Kriminalpolizei erklärt, dass dies in Absprache mit der Staatsanwaltschaft geschehen sei. Man habe so "Waffen vom Markt nehmen wollen". Nach Schätzungen des Bundeskriminalamtes vom Herbst vergangenen Jahres befinden sich auf dem Balkan rund sechs Millionen Waffen, vornehmlich aus den Beständen der ehemaligen jugoslawischen Volksarmee, im Umlauf.

Am Ende der Urteilsbegründung sagte Richter Wolf zu Krista M., was er getan habe, sei "brutal gefährlich" gewesen und dafür "geht man halt in den Knast, auch wenn man alt ist".

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