Landgericht München:Todesfahrer kämpft um seinen Führerschein

Landgericht München: Gedenkplatte für drei Menschen, die bei dem schweren Verkehrsunfall 2017 auf der Wasserburger Landstraße ums Leben kamen.

Gedenkplatte für drei Menschen, die bei dem schweren Verkehrsunfall 2017 auf der Wasserburger Landstraße ums Leben kamen.

(Foto: Robert Haas)

Drei junge Menschen starben 2017 bei einem Unfall auf der Wasserburger Landstraße, den ein Raser verursachte. Jetzt wandelt ein Münchner Gericht den lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis in zweieinhalb Jahre Sperre um.

Von Susi Wimmer

Baptiste starb im Alter von 29 Jahren an einem Polytrauma und Verbrennungen vierten Grades, seine gleichaltrige Verlobte Anne-Sophie war nach dem Bruch der Brustwirbelsäule und einem Aortenabriss sofort tot. Ihr 36 Jahre alter Bruder Julien erlag einem Polytrauma mit Abriss der Brustschlagader. Die drei jungen Menschen starben im Herbst 2017 in einem Kleinwagen auf der Wasserburger Landstraße, als Nestor P. in seinem SUV mit mindestens 122 km/h ungebremst in das Heck des Opel Corsa raste. Der heute 65-Jährige sitzt in Haft und klagt durch die Instanzen - um seinen Führerschein wieder zu bekommen. Die 11. Strafkammer am Landgericht München I befand nun, dass dem Todesfahrer nicht wie zuvor befunden lebenslang, sondern nur für weitere zweieinhalb Jahre die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Die Hinterbliebenen der getöteten jungen Menschen ersparten sich an dem regnerischen Dienstag den Besuch bei Gericht. Sie hatten über Jahre die Verhandlungen gegen Nestor P. mitverfolgt und das seltsam emotions- und empathielose Auftreten des Mannes miterlebt. Die Familien stammen aus Frankreich: Die 68-jährige Danielle L. war vor fünf Jahren mit ihren Kindern sowie dem Freund der Tochter in München zu Besuch. Sie wollten an jenem 16. September 2017 mit dem gemieteten Pkw zu einer Familienfeier. Nur die Mutter überlebte, weil ein Passant sie aus dem brennenden Wrack ziehen konnte. Sie sitzt heute im Rollstuhl und leidet massiv unter den Unfallfolgen.

Was an dem Tag in Nestor P. vorging, bleibt ein Rätsel. Der damals 60-jährige Frührentner war mit seinem BMW X5 auf der Wasserburger Straße unterwegs. Bis dato war er 42 Jahre lang unfallfrei gefahren, kein einziger Punkt in Flensburg. Es regnete nicht an dem Tag, die Sicht war gut, Gutachter schlossen gesundheitliche Beeinträchtigungen bei P. aus. Trotzdem schoss er mit mindestens 122 km/h stadtauswärts und raste ohne Brems- oder Ausweichmanöver in das Heck des Kleinwagens, der an der grün werdenden Ampel gerade im Anrollen war. Der Corsa wurde 60 Meter weit geschleudert, fing noch in der Luft Feuer. Für drei der Insassen kam jede Hilfe zu spät. Nestor P. blieb nahezu unverletzt, obwohl er nicht einmal angeschnallt war. Bei der Frage nach dem Warum sagte er nur, er sei der Meinung gewesen, mit Tempo 50 oder 60 gefahren zu sein.

Das Münchner Amtsgericht befasste sich 2019 mit dem Fall, in nächster Instanz 2021 das Landgericht. Letzteres verurteilte P. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten und einem lebenslangen Führerscheinentzug. Die "besondere Rücksichtslosigkeit" und die "Gleichgültigkeit" gegenüber geltenden Regeln ließen Nestor P. "ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges" erscheinen. Dagegen klagte P. vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht und bekam in punkto Führerschein Recht. Die Causa wurde rückverwiesen an die 11. Strafkammer. Dort behauptete P., der seit 2010 nicht mehr gearbeitet hat, dass er nach der Haftentlassung wieder als Elektriker arbeiten wolle und deshalb den Führerschein benötige.

Richter Manfred Sehlke machte klar, dass sich eine lebenslange Sperre nicht halten lasse. "Wir sind ein Autofahrerland." Voraussetzung für den lebenslangen Führerscheinentzug seien starke gesundheitliche Beeinträchtigungen oder eine völlige Unbelehrbarkeit des Lenkers. Beides sehe er hier nicht. Bis zu fünf Jahren hätte Sehlke dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entziehen können, im Urteil blieb er lediglich bei der Hälfte. Wenn Nestor P. nach Verbüßen der Zwei-Drittel-Strafe wieder frei kommen könnte, sei er 67 Jahre alt. "Bei dem Alter erscheint es mir fraglich, ob er erfolgreich den Führerschein machen und bestehen kann."

Für die Hinterbliebenen dürfte Nestor Ps. Kampf um seinen Führerschein schwer verständlich sein. Nebenklage-Anwältin Barbara Biller erklärte, jedes Jahr zur Zeit des Unfalls würden die Verhandlungen die Angehörigen aufwühlen. "Wir hoffen, dass es jetzt vorbei ist."

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