Prozess:Mord an 14-Jähriger: Revision gegen Urteil eingelegt

Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil gegen einen 18-Jährigen eingelegt, der seine 14-jährige Freundin im Schlaf erstochen hat. Der junge Mann war vergangene Woche wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München I behielt sich zudem die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor. Gegen das Urteil hätten nun beide Parteien fristgerecht Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Gerichts. Der junge Mann hatte im Prozess die Tat gestanden.

Die Begründungen der Revisionen liegen noch nicht vor, doch hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer zusätzlich die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Die Verteidigerin hingegen wird sich vermutlich gegen die Dauer der Jugendstrafe sowie die später mögliche Sicherungsverwahrung wenden. Der Fall geht nun an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe; dort sei in etwa sieben bis acht Monaten mit einer Entscheidung zu rechnen, sagte der Gerichtssprecher.

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