Mord an schlafendem Mädchen:18-Jähriger zu fast neun Jahren Haft verurteilt

Mord an schlafendem Mädchen: Die 14-Jährige wurde tot in ihrem Bett gefunden.

Die 14-Jährige wurde tot in ihrem Bett gefunden.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Der junge Mann hatte im Herbst vergangenen Jahres bereits gestanden, seine 14-jährige Freundin nachts in deren Münchner Elternhaus erstochen zu haben. Ob er in Sicherungsverwahrung muss, wird noch entschieden.

Der 18 Jahre alte Joshua M. ist am Dienstag von der 3. Großen Jugendkammer des Landgerichts München I wegen Mordes an seiner 14-jährigen Freundin zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Gericht hat sich zudem im Urteil die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten. Nach den Feststellungen der Jugendkammer hat der zum Tatzeitpunkt 17-jährige Angeklagte am 24. Oktober 2021 seine 14-jährige Freundin im Schlaf mit einem gezielten Messerstich ins Herz absichtlich und kaltblütig getötet. Das Gericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe angenommen.

Er habe die Tat geplant und sich dazu das spätere Tatmesser angeschafft. Zum Mordmerkmal der Heimtücke führte das Gericht aus, dass die Geschädigte am vermeintlich sichersten Ort, den man sich vorstellen könne, getötet worden sei: schlafend im eigenen Bett in ihrem Elternhaus.

Die Gericht erkannte bei dem Angeklagten ein ganzes Motivbündel. Die Tatmotivation weise Elemente einer echten Mordlust sowie auch Elemente einer narzisstischen Kränkung auf. Die Tat sei insgesamt von einem ganzen Strauß von niedrigen Beweggründen geprägt. Zugunsten des Angeklagten wurde berücksichtigt, dass er sich geständig gezeigt hat.

Über eine Sicherungsverwahrung wurde jetzt noch nicht entschieden. Darüber kann in einem sogenannten Nachverfahren bis zum Ende der Strafvollstreckung entschieden werden.

Das Gericht hat diese Möglichkeit genutzt, da nach übereinstimmender Auffassung der hierzu gehörten Sachverständigen bei dem Angeklagten eine äußerst hohe Wiederholungsgefahr auch für schwerste Gewalttaten besteht.

Der Vorsitzende der Kammer hielt fest, dass der Angeklagte die achttägige Hauptverhandlung zeitweise als Show missbraucht habe. Diese Show sei nun beendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen.

Die Mutter der 14-Jährigen, die als Nebenklägerin am Prozess teilnahm, hatte das Mädchen im Oktober vergangenen Jahres tot im Bett gefunden. Ihr Freund, mit dem sie die Nacht in ihrem Kinderzimmer verbracht hatte, war verschwunden. Der Deutsche wurde rund 24 Stunden nach der Tat widerstandslos festgenommen, nachdem ihn zwei Freundinnen an einem S-Bahnhof entdeckt hatten.

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