Dreifachmord in Starnberg:Chatverläufe mit angeblich homoerotischen Inhalten

Dreifachmord in Starnberg: Die zwei wegen Mordes angeklagten Männer im Sitzungssaal des Gerichts

Die zwei wegen Mordes angeklagten Männer im Sitzungssaal des Gerichts

(Foto: Sven Hoppe/dpa)

Die Verteidiger des 20-jährigen Mitangeklagten vermuten ein Beziehungsmotiv. Eine Schlüsselrolle kommt dem Ausdruck "Boi" zu.

Von Christian Deussing

Warum starben in der Nacht zum 11. Januar 2020 eine 60 -jährige Familientherapeutin, ihr Ehemann und der 21 Jahre alte Sohn in ihrem Starnberger Haus? In dem Prozess um den sogenannten Dreifachmord vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München II geht die Staatsanwaltschaft trotz noch ungeklärter Fragen weiter davon aus, dass ein Freund des 21-jährigen Starnbergers, Maximilian B. aus Olching, die drei Menschen erschossen hat, um mit seinem Komplizen Samuel V. aus Habgier an wertvolle und illegale Kriegswaffen, Pistolen und Revolver des Starnberger Büchsenmacherlehrlings zu gelangen. Das Arsenal wollten laut den Strafverfolgern die beiden 21 und 20 Jahre alten Angeklagten verkaufen. Das sehen jedoch die Verteidiger von V. ganz anders. Sie vermuten eine Beziehungstat als Motiv, mit der ihr Mandant nichts tun habe.

Die Anwälte Alexander Stevens und Alexander Betz verweisen auf Chats zwischen dem getöteten Lehrling und dem Hauptangeklagten B., die den homoerotischen Ausdruck "Boi" benutzt und ihre sexuellen Beziehung geheim gehalten hätten. Die Verteidiger forderten daher am 21. Prozesstag, die Bettwäsche und Unterhose des toten Starnbergers auf Sperma- und DNA-Spuren untersuchen zu lassen. Denn nach Erkenntnissen des Web-Suchverlaufs auf dem Handy sei belegbar, dass B. in der Tatnacht mit seinem Freund Pornos geschaut habe.

Überdies habe der Hauptangeklagte B. gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen angegeben, bisexuell zu sein. Die Verteidiger führen auch an, dass ein Freund von B. ausgesagt habe, dass dieser bereits etwa 80 Prozent der Waffen in seiner Olchinger Wohnung eingelagert habe. Das Motiv Habgier sei deshalb nicht mehr stichhaltig.

Wie war der Ausdruck "Boi" gemeint? Die Staatsanwaltschaft hält an ihrer Darstellung fest

Beide Anwälte sind überzeugt, dass ihr 20-jähriger Mandant, der B. laut Anklage in der Tatnacht zum Starnberger Anwesen gefahren und abgeholt haben soll, keine Kenntnis von einem etwaigen Mordplan gehabt habe. Das ergebe sich auch aus einer gesicherten Sprachnachricht des Mitangeklagten an seine Freundin am Morgen nach der Tatnacht. Dabei habe ihr Samuel V. über B. mitgeteilt: "Dann hat er in der Nacht was gemacht, was ich zwar nicht so toll finde, dass er es mir nicht gesagt hat vorhin." Das zeige, dass Samuel V. "offensichtlich nichts von der mutmaßlichen Tat und vor allem dem Tatplan des Maximilian B. gewusst" habe, betonen die Verteidiger in dem Indizienprozess.

Doch die Staatsanwälte kontern und sehen ihre Anklage in keiner Weise erschüttert. So könne sich der Chat auch auf den angeschossenen Hund der Opfer beziehen. Zudem habe V. zuvor seiner Freundin erzählt, Millionär werden zu wollen - und dass es eine Waffe von der Nacht gebe, die 300 000 Euro wert sei. Die Ankläger sehen auch keinerlei Anhaltspunkte für eine sexuelle Beziehung zwischen dem Olchinger und seinem mutmaßlich ermordeten Freund. Der Ausdruck "Boi" werde auch in der Rapszene ohne homosexuellen Kontext verwendet, so die Staatsanwälte.

Doch eines steht fest: Der tote Büchsenmacherlehrling war ein fanatischer Waffenliebhaber, der sich auch mit dem Umbau von Dekowaffen bestens auskannte. Das zeigen viele Bilder, Videos und Audio-Dateien, die Ermittler auswerteten. Man sieht, wie der 21-Jährige unter anderem mit einer Maschinenpistole wohl an Silvester aus dem Dachfenster seines Olchinger Freundes mit Platzpatronen schießt und schrill kichert: "Mein Gott, ist das geil." Er schießt auch im Keller seines Elternhauses, B. wird von zwei Querschlägern getroffen. Einmal stört ihn seine Mutter bei einem Schießvideo im Werkraum: Er schreit sie wütend an.

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