Prozess am JugendschöffengerichtWarum wurde ein 23-Jähriger brutal zusammengeschlagen?

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Am Amtsgericht München wurde wegen eines Angriffs auf der Landsberger Straße verhandelt. 
Am Amtsgericht München wurde wegen eines Angriffs auf der Landsberger Straße verhandelt.  (Foto: Robert Haas)

Zwei Männer sollen aus dem Nichts eine Gruppe angepöbelt haben. Als ein 23-Jähriger „Mashallah“ entgegnet, brechen ihm die Täter mehrere Knochen. Den Grund für die Attacke will die Richterin dem Angeklagten nicht glauben.

Von Andreas Salch

„Es hätte ganz böse ausgehen können“, sagt die Richterin zu Omar F. (alle Namen geändert), der am Dienstag auf der Anklagebank eines Jugendschöffengerichts am Amtsgericht München sitzt. In den frühen Morgenstunden des 25. August vergangenen Jahres hatten der 21-Jährige und sein Bekannter auf der Landsberger Straße zwei junge Männer attackiert.

Angeblich hatte einer der beiden Omar F., der Moslem ist, wegen seiner Religion beleidigt. Doch das glaubte die Richterin dem 21-Jährigen nicht. „Sie haben hier Streit gesucht“, hält sie F. stattdessen bei ihrer Urteilsbegründung vor und verurteilt ihn wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einem Jahr und einem Monat Haft auf Bewährung.

Jonas L., 23, seine Freundin und zwei weitere Bekannte befanden sich am Morgen des 25. August 2024 auf dem Weg nach Hause, als hinter ihnen, kurz vor der Abzweigung der Landsberger Straße in die Fürstenrieder Straße, ein Taxi hielt. Omar F. und sein Begleiter, den die Polizei bislang nicht ermitteln konnte, stiegen aus. Jonas L. und seine Freundin unterhielten sich. Dann seien sie plötzlich von den zwei Männern hinter ihnen „angepöbelt“ worden. Er, so versichert Jonas L. bei seiner Vernehmung, habe entgegnet: „Mashallah, lass uns nach Hause gehen.“

Mashallah ist eine arabische Redewendung, mit der ein Wunsch ausgedrückt werden soll. Er habe sie in seinen Wortschatz „integriert“, sagt Jonas L. zur Erläuterung. Omar F. und seinem Begleiter konnte er dies aber nicht erklären. Sie schlugen und traten den Ermittlungen zufolge sofort brutal und mit aller Gewalt auf Jonas L. ein. Omar F.s Begleiter hob den 23-Jährigen bei der Attacke unter anderem rund zwei Meter in die Höhe, ehe er ihn auf den Boden warf. Auch L.s Freund wurde verletzt, jedoch weniger schwer.

Jonas L. erlitt unter anderem eine Gehirnerschütterung, eine Nasenbeinfraktur sowie eine Fraktur der linken Augenhöhle. Diese sei „schief zusammengewachsen“, berichtet er. Ob die Attacke ihn psychisch belaste, erkundigt sich die Richterin. Mitunter bekomme er seit dem Vorfall Angst, entgegnet der 23-Jährige. Omar F. entschuldigt sich bei seinem Opfer. Ob er dies annehmen könne, will die Richterin von Jonas L. wissen. „Ja, irgendwo, aber was bringt es mir?“, entgegnet der.

L.s Freundin sagt bei ihrer Vernehmung, nachdem der Unbekannte ihren Freund in die Höhe gehoben und auf den Boden geworfen habe, habe sie geschrien. Daraufhin habe der Begleiter des Angeklagten ihr gedroht: „Hau ab oder wir schlagen dich tot.“ Warum es zu der Auseinandersetzung gekommen ist, verstehe sie bis heute nicht, so die Arzthelferin. Auch sie sagt, sie leide psychisch weiterhin unter den Folgen des Angriffs auf ihren Freund und dessen Begleiter.

Da das Gericht die Strafe zur Bewährung ausgesetzt hat, hätte Omar F. eigentlich nach dem Ende der Verhandlung gehen können. Doch der 21-Jährige sitzt seit zwei Monaten in Untersuchungshaft – wegen eines anderen Tatvorwurfs. Denn er soll Mitglied einer Bande sogenannter Schockanrufer gewesen sein.

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