Seit Jahren warten die Fahrer von E-Autos in München auf neue Ladesäulen. Während sich die Zahl der elektrisch betriebenen Fahrzeuge in den vergangenen drei Jahren auf rund 50 000 fast verdreifacht hat, stagniert die Zahl der Normal-Ladepunkte auf öffentlichem Grund bei 1200. Sie werden von den Stadtwerken München (SWM) betrieben. Die Vergabe an neue Anbieter hat sich wiederholt verzögert, nun könnte sie erneut ins Stocken geraten.
Der Grund: Das Verwaltungsgericht München hat vergangene Woche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des aktuellen Vergabeverfahrens geäußert. Denn dieses betrifft nur die Vergabe von neuen Standorten für Ladesäulen. Für die bestehenden Lademöglichkeiten der SWM sei aber kein „wettbewerbsneutrales, diskriminierungsfreies und transparentes Verteilungsverfahren“ veranlasst worden. Stattdessen hat die Verwaltung den SWM zuletzt im Dezember die Genehmigung bis Juni 2027 ohne Vergabeverfahren verlängert. Zudem teilt das Gericht mit, es erscheine fraglich, ob ein derartiges Verteilungsverfahren „allein durch einen Stadtratsbeschluss und dessen verwaltungsmäßige Umsetzung durch das Mobilitätsreferat rechtmäßig durchgeführt werden könne“.
Zur Erinnerung: Der Stadtrat hatte schon 2018 mehr Ladesäulen für München beschlossen, woraufhin die Verwaltung 2020 ein Vergabeverfahren für neue Standorte startete, das sich allerdings drei Jahre später als rechtlich nicht zulässig erwies. 2025 dann, nach einem weiteren Stadtratsbeschluss, sollte das Mobilitätsreferat die Standorte ohne Ausschreibung vergeben und bei mehreren gleichzeitigen Bewerbern das Los entscheiden lassen.
Warum das Ganze nun vor Gericht landete: Vor drei Jahren hatte die Firma Qwello GmbH, ein Anbieter von Ladeinfrastruktur, gegen die Stadt München geklagt, weil ihr die Genehmigung für Ladesäulen verweigert wurde mit dem Hinweis auf das damals laufende erste Vergabeverfahren. Zwei weitere Anträge Qwellos scheiterten ebenfalls mit dem Verweis auf das nun laufende neue Vergabeverfahren.
Die 2023 eingereichte Klage entschied die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts nun teilweise zu Gunsten Qwellos: Sie hob den bisherigen Ablehnungsbescheid auf und verpflichtete die Stadt München, erneut über den Antrag von Qwello zu entscheiden. Das kostet wieder Zeit, denn bis die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt wird, können zwei bis drei Monate vergehen. Erst dann will die Stadt entscheiden, wie sie weiter vorgeht. Den Klageantrag von Qwello, die Genehmigung an die SWM aufzuheben, hat das Gericht indes abgewiesen. Beide Parteien können noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Doch was bedeuten die in der mündlichen Verhandlung geäußerten rechtlichen Zweifel? Für die Stadt ergebe sich keine unmittelbare Verpflichtung, die aktuelle Genehmigung für die SWM kurzfristig aufzuheben, teilt das Verwaltungsgericht mit. Wohl aber könnten neue Klagen auf die Stadt zukommen, vermutet man bei der Anwaltskanzlei Schönefelder/Ziegler, die Qwello vertritt. Dort will man die Sache noch besprechen. Wie es weitergeht, ist also noch offen. Den Vorschlag für eine schnelle Einigung habe die Stadt bisher nicht beantwortet, ist bei Qwello zu hören.


