Seit dem 1. August 2025 gilt in Bayern ein neues Ladenschlussgesetz. Es erlaubt den Kommunen, bis zu achtmal im Jahr die Öffnungszeiten der Geschäfte bis Mitternacht zu verlängern – ohne dass dafür ein besonderer Anlass nötig ist. Doch während Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) die Städte und Gemeinden dazu aufruft, „regen Gebrauch“ von dieser Möglichkeit zu machen, tut sich die Landeshauptstadt München mit der Umsetzung offenbar schwer.
Der Verein City Partner München, der die Einzelhändler der Innenstadt vertritt, hat beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) einen Antrag auf mehrere sogenannte „Shoppingnächte“ gestellt. Geplant sind acht Termine im kommenden Jahr sowie einige noch in diesem Jahr, darunter der „Black Friday“ am 28. November und der dritte Adventssamstag (13. Dezember). „Wir haben unseren Antrag mit Inkrafttreten des Gesetzes ans KVR geschickt“, sagt City-Partner-Geschäftsführer Wolfgang Fischer. Ziel des Gesetzes sei es, die durch Corona-Pandemie und Strukturwandel geschwächte Innenstadt zu beleben und den Einzelhandel zu stärken.
Eigentlich hätte es jetzt schnell gehen können – doch so einfach ist es nicht. Obwohl das Gesetz längst gilt, hat München bislang keine eigene Satzung beschlossen, die konkrete Termine und das Verfahren regelt. Die Beschlussvorlage für den Stadtrat muss das KVR erarbeiten, das zunächst für Ende Oktober eine Anhörung mit Vertretern von Innenstadt, Handel und Gewerkschaften angesetzt hat.
„Wozu?“, fragt Fischer. „Alle Argumente sind ausgetauscht, und die Rechtslage ist eindeutig.“ Bereits vor der Beratung des Gesetzes im Landtag seien mehr als 40 Verbände und Interessengruppen angehört worden, wie aus einer Pressemitteilung der Staatskanzlei von März 2025 hervorgeht. „Viele Unternehmer wundern sich, warum die Stadt ein Dreivierteljahr braucht, um ein rechtskräftiges Gesetz auf die Straße zu bringen“, sagt Fischer. Er rechnet damit, dass der Stadtrat erst Anfang 2026 die nötige Satzung verabschiedet.
Bleiben die Läden in diesem Jahr also geschlossen, wenn es um gemeinschaftliche Shoppingnächte geht? Ganz ausgeschlossen ist das nicht – ein Schlupfloch gibt es dennoch. Das neue Ladenschlussgesetz erlaubt einzelnen Geschäften, an bis zu vier Werktagen im Jahr individuell bis Mitternacht zu öffnen. So kann etwa ein Buchladen seine Kundschaft zu einer Abendlesung einladen und anschließend Bücher verkaufen. Eine Genehmigung durch die Kommune ist dafür nicht erforderlich – eine einfache Anzeige bei der Gemeinde, mindestens zwei Wochen im Voraus, genügt. Nun melden also Händler, die am Black Friday oder am dritten Adventssamstag länger offenhalten möchten, ihre Teilnahme einzeln an. „So viel zum Thema Entbürokratisierung“, sagt Fischer.
City Partner hat zudem beantragt, dass Souvenirgeschäfte und Kioske in der Altstadt sowie im Bereich zwischen Stachus und Hauptbahnhof künftig sonntags öffnen dürfen. Der Verein verweist dabei auf die erweiterten Öffnungsmöglichkeiten, die für Kur-, Erholungs-, Wallfahrts- und Ausflugsorte geschaffen wurden. Diese Regelung greife auch für München, da die Stadt mit rund 20 Millionen Übernachtungen im Jahr die Voraussetzung erfülle: Die Zahl der Übernachtungen muss mindestens das Siebenfache der Einwohnerzahl betragen. Der Stadtrat hat diese Sonderregelung bisher jedoch nicht umgesetzt – aus Furcht, dass sie das Tor öffnen könnte für eine allgemeine Ladenöffnung am Sonntag.
Überhaupt ist Bayern beim Ladenschluss ein Sonderfall. In den meisten Bundesländern dürfen Geschäfte werktags bis 22 Uhr oder sogar rund um die Uhr öffnen – in Bayern bleibt es, wie im Saarland, bei 20 Uhr. Fischer plädiert auch hier für mehr Freiheit: „Wir wünschen uns, dass die Betriebe selbst entscheiden können, wann sie öffnen. Das heißt ja nicht, dass sie die Zeiten voll ausnutzen“, sagt er. Aufgesperrt werde nur, wenn die Nachfrage da sei – ähnlich wie in der Gastronomie, wo zwischen fünf und sechs Uhr morgens offiziell Sperrzeit ist, die oft als ‚Putzstunde‘ bezeichnet wird. Dennoch haben Wirtshäuser oder Cafés nicht 23 Stunden am Tag und in der Nacht geöffnet.

